Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das vorhandene Wohnhaus befindet sich im Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) „Wohnpark Schönwalde Eichengrund“. Gemäß VEP sind beim Haustyp E Terrassen vorgesehen bzw. wurden mit errichtet. Der Antragsteller beabsichtigt nun diese Terrasse vollständig zu überdachen. Das Dach der Terrasse passt sich mit 15° Neigung den Dachneigungen des vorhandenen Wohnhauses an. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die beantragte Befreiung städtebaulich vertretbar und es sind keine negativen Auswirkungen auf das typische Ortsbild zu befürchten. Gesetzliche Grundlagen § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) §§ 30 und 31 Baugesetzbuch (BauGB) § 61 Abs. 1 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 3 Zuständigkeitsverordnung Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung (Befreiung von der planungsrechtlichen Festsetzung gemäß § 31 BauGB). Anlagen: (7 Seiten) - Auszug aus VEP „Wohnpark Schönwalde Eichengrund“ - Auszug aus Bauantrag
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