Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindeverwaltung Wandlitz nimmt die durch den Bürgermeister festgestellte Jahresrechnung 2003 zur Kenntnis und beantragt beim Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Barnim die Prüfung der Jahresrechnung.
Gesetzliche Grundlagen § 93 GO Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: nein
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