Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2004-0141  

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung Philipp-Müller-Straße/ An der Seespitze, OT Stolzenhagen
(Geltungsbereich siehe Anlage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.07.2004    Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
18.08.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
23.08.2004 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
02.09.2004 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Flurkarte Ph. Müller-Str.

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

In der Vergangenheit wurden für diesen Bereich bereits  Bauvoranfragen und Bauanträge eingereicht. Diese wurden weitestgehend entweder abschlägig durch das Bauordnungsamt beschieden oder, aufgrund der planungsrechtlichen Unsicherheit, durch die Antragsteller zurückgezogen.

 

Gemäß § 35 Absatz 6 BauGB kann die Gemeinde für bebaute Bereiche im Außenbereich, in denen eine Wohnbebauung von einigen Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienende Vorhaben nicht entgegengehalten werden kann, dass die Verfestigung einer Splittersiedlung zu befürchten ist.

 

In der Satzung können nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit getroffen werden. Die Außenbereichssatzung muss mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein.

 

Der Geltungsbereich der geplanten Satzung umfasst  8  Grundstücke, von denen derzeit  3  Grundstücke bereits als Wohngrundstücke dienen und 3 weitere aufgrund der massiven Bebauung ebenfalls als Wohngrundstücke dienen könnten. Die weiteren Grundstücke werden derzeit als Naherholungsgrundstücke genutzt.

 

Die Übernahme der Planungskosten wird über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Eigentümerin der Flurstücke1119 und 1121 abgesichert.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 3 (2) Gemeindeordnung

§ 35 Abs. 6 BauGB

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, dass für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB aufgestellt wird.

 

Im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Stolzenhagen ist das o.g. Areal größtenteils als Wohnbaufläche dargestellt.

 

Als  Ziel und Inhalt der Planung wird angestrebt:

- Schaffung von Baurecht zu Wohnzwecken

- Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

- Schutz und langfristige Sicherung der Uferbereiche

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkarte Ph. Müller-Str. (620 KB)