Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2004-0149  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung eines Grünordnungsplanes als Satzung (GOPaS) für den Wandlitzsee
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.07.2004    Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
17.08.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
23.08.2004 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Vorberatung
02.09.2004 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Der GOPaS ist ein Instrument des Naturschutzgesetzes, mit dem die Gemeinde ihre Absichten für eine ausgewogene und naturverträ
Begründung / Erläuterung

Der GOPaS ist ein Instrument des Naturschutzgesetzes, mit dem die Gemeinde ihre Absichten für eine ausgewogene und naturverträgliche Freiraumentwicklung rechtlich umsetzen kann.

1                    Was kann der GOPaS alles regeln?

            Der GOPaS setzt die Nutzung von Flächen und Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung von Boden, Grund – und Oberflächenwasser, Klima und die Pflanzen und Tierwelt, insbesondere aber auch das Landschafts -und Ortsbild, sowie nicht zuletzt die Erholungsfunktion fest.

·        GOPaS können unter anderem wohnungs- und siedlungsnahe Garten- und Grünflächen sowie Parkanlagen schaffen, die Attraktivität der Gewässer und seiner Ufer steigern und das Wohnumfeld verbessern.

·        Bestehende Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sowie des Landschafts- und Ortsbildes können verringert oder behoben werden.

·        GOPaS können Darstellungen aus dem Landschaftsplan und dem Flächennutzungsplan konkretisieren und festschreiben.

·        Es können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im Vorfeld zukünftiger Eingriffe durchgeführt werden, die den Eingriffsverursachern zu einem späteren Zeitpunkt zugeordnet werden können.

2                    Wie ist das Aufstellungsverfahren eines GOPaS

Die Aufstellung ist der Gemeinde freigestellt. Das Aufstellungsverfahren ist dem eines Bebauungsplanes sehr ähnlich. Der GOP wird als Satzung von der Gemeinde beschlossen und ist als solcher rechtsverbindlich.

3          Was kann die Gemeinde bezüglich des Wandlitzsees mit dem GOP erreichen?

Die Gemeinde erhält ein rechtsverbindliches Instrument mit dem sie die Gestalt und Nutzung des Wandlitzsee und seiner Ufer im Gemeindegebiet regelt. Im Einzelnen könnten folgende Zielstellungen und Maßnahmen im Geltungsbereich des GOPaS umgesetzt werden:

Regelungen zum Erhalt und zur Verbesserung der Erholungsattraktivität

-          Art und Dimension eines möglichen Fährbetriebes auf dem Wandlitzsee

-          Art und Dimension eines möglichen Wegeausbaues

-          Art und Dimension der Umfriedungen privater Ufergrundstücke

-          Sicherung der Zugänglichkeit der öffentlichen Uferabschnitte

-          Anzahl und Dimension privater und öffentlicher Steganlagen


            Regelung von zulässigen und unzulässigen Nutzungen

-          Festschreiben des Verbots motorgetriebener Boote

-          Bebauungsverbot an den Ufern

-          Befahrensregelungen mit PKW

-          Genehmigungsvorbehalte für bestimmte Handlungen definieren

-    Vermeidung von Nutzungskonflikten

-    Regelung von Bootsmengen und Bootstypen

-    Zonierung von Nutzungen wie Angeln, Baden, Bootfahren

-    Schutz und Entwicklung der Naturschutzfunktion des Gewässers und seiner Ufer

-          Genaue Darstellung wertvoller Bereiche wie Schilfflächen und Bruchwälder, welche gesetzlich geschützt sind

-          Festlegung von Maßnahmen zur Beseitigung von Beeinträchtigungen der Natur und 

-          Landschaft

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 3 (2) Gemeindeordnung

§ 7 BbgNatSchG (Brandenburgisches Naturschutzgesetz)

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

ca. 20 000 €

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

X

2004

 

610.

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, das Verfahren zur Aufstellung eines Grünordnungsplanes als Satzung einzuleiten. Die Verwaltung wird beauftragt,  den entsprechenden Aufstellungsbeschluss vorzubereiten sowie die erforderlichen Haushaltsmittel für das kommende Haushaltsjahr einzustellen.