Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2004-0013  

 
 
Betreff: Gestaltungssatzung des Ortsteils Schönerlinde
Antrag auf Abweichung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Kopischke, CarmenAktenzeichen:SL 634004/04
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.07.2004    Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
16.08.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
23.08.2004 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Antrag auf Abweichung SL 04/04

Bei der Errichtung von Neubauten setzt die Gestaltungssatzung fest, dass die Art der Bebauung, die Dächer sowie die Fassadenge
Begründung / Erläuterung

 

Bei der Errichtung von Neubauten setzt die Gestaltungssatzung fest, dass die Art der Bebauung, die Dächer sowie die Fassadengestaltung dem alten dörflichen Ortsbild anzupassen sind.

 

Es ist die Errichtung einer mobilen Büroeinrichtung für einen Busbetrieb, als zeitlich begrenzte Lösung, beabsichtigt. Da es sich bei der mobilen Büroeinrichtung um zwei Container handelt, ist die Einhaltung der Gestaltungssatzung in fasst allen Punkten nicht möglich. Die Errichtung der Container ist vom Bauherren als zeitlich begrenzte Lösung beantragt, ist aber als Baugenehmigung nicht zeitlich begrenzbar. Mit der Baugenehmigung wird das Vorhaben ohne zeitliche Begrenzung zulässig.

 

Als optischer Sichtfang sind eine einheitliche Fassadengestaltung, die Beseitigung des Erdhügels sowie die Anpflanzung einer Hecke bei Inbetriebnahme geplant.

 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sind die beantragten Abweichungen städtebaulich nicht vertretbar, da hinsichtlich der Bauweise bzw. Gestaltung negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten sind. Die Gemeinde hatte sich mit der Aufstellung der Gestaltungssatzung als örtliche Bauvorschrift entschieden, das typische Ortsbild beizubehalten. 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

-         § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO)

-         § 31 Baugesetzbuch (BauGB)

-         § 61Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

-         § 3 Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt die Anträge auf Abweichung von den nachfolgenden Festsetzungen der Gestaltungssatzung des Ortsteils Schönerlinde ab:

 

-         § 3 Abs. 1 – Gestaltungsgrundsätzen und Abs. 2 – Bauweise

-         § 4 Abs. 1 – Dachform und Abs. 4 – Dacheindeckung

-         § 5 – Fassade

 

Anlagen:

Anlagen:

 

(5 Seiten)

- Antrag auf Abweichung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag auf Abweichung SL 04/04 (2555 KB)