Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass bei Abschlüssen von Erbbaurechtsverträgen, auf denen durch ILB- Förderung ein Bauwerk nach der Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum, Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 16.Juli 2002 errichtet wird, der Festzins von derzeit 4% für zehn Jahre festgeschrieben wird und auf eine Anpassung zur Wertsicherung nach dem Verbraucherpreisindex im Festschreibungszeitraum verzichtet wird. Nach Ablauf der Sperrzeit erfolgt die Anpassung. Der bereits abgeschlossene Erbbaurechtsvertrag ist mit einer entsprechenden Stillhalteerklärung anzupassen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .8 Ablehnung: .1 Enthaltung: . |
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