Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Abwägungsbeschluss wurde im Rahmen der Gemeindevertretersitzung von 17.06.2004 gefasst. Die aus dem Abwägungsvorgang hervorgegangenen geringfügigen Änderungen berühren die Planinhalte nicht und wurden in Bebauungsplan bzw. in die Begründung eingearbeitet. Gesetzliche Grundlagen § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den o.g. Bebauungsplan bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan bei der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen. Das Satzungsexemplar liegt zur Bauausschuss-, Hauptausschuss- und Gemeindevertretersitzung vor. Anlagen: (1 Seite) Geltungsbereich
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