Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2004-0151  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Platanen-/ Ulmenstraße; OT Wandlitz
- Satzungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Gesch, LarsAktenzeichen:W 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.07.2004    Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
17.08.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
23.08.2004 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
02.09.2004 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

 

 

 

Der Abwägungsbeschluss wurde im Rahmen der Gemeindevertretersitzung von 17.06.2004 gefasst. Die aus dem Abwägungsvorgang hervorgegangenen geringfügigen Änderungen berühren die Planinhalte nicht und wurden in Bebauungsplan bzw. in die Begründung eingearbeitet.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung  den o.g. Bebauungsplan bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan bei der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen.

 

Das Satzungsexemplar liegt zur Bauausschuss-, Hauptausschuss- und Gemeindevertretersitzung vor.

Anlagen:

Anlagen:

 

(1 Seite)

Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (602 KB)