Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Mit der Aufteilung des Geltungsbereiches in zwei Teilbereiche und der Durchführung des Änderungsverfahrens ist eine planungsrechtliche Entwicklung des südlichen Planabschnittes möglich. Die Erschließung erfolgt in direkter Anbindung an die Mühlenbecker Straße. Mit dem Änderungsverfahren beabsichtigt der Vorhabenträger dieses Gebiet mit Einzel- und Doppelhäusern in zweigeschossiger Bauweise zu bebauen. Auf die Ausweisung von einzelnen Baufeldern wird verzichtet, um eine flexible Bebauung zu erzielen. Gesetzliche Grundlagen - § 2 (4) Baugesetzbuch (BauGB) - § 3 (2) Gemeindeordnung (GO) iVm § 35 (2) Nr. GO - §§ 2, 3 u. 4 der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt,
Anlagen: (1 Seite) Übersichtsplan mit Darstellung der Teilbereiche
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |