Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Bebauungsplan „Am Birkenwald“ setzt u. a. fest, dass in den nicht überbaubaren Grundfläche untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen wie Pergolen, Klopfstangen, Müllboxen, Einfriedungen, Terrassen, Fahrradständer, Spielplätze, notwendige Einstellplätze sowie Garagen zulässig sind. Der Antragsteller beabsichtigt, eine Holzlaube für Gartengeräte im hinteren Grundstücksteil, außerhalb der überbaubaren Grundfläche zu errichten. Hierzu ist, aufgrund der Waldnähe die Stellungnahme des Amtes für Forstwirtschaft erforderlich. Diese wurde zeitgleich von der Gemeindeverwaltung beantragt.
Gesetzliche Grundlagen § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung §§ 30 und 31 Baugesetzbuch § 61 Abs. 1 Brandenburgische Bauordnung Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt unter der Voraussetzung der Zustimmung des Amtes für Forstwirtschaft seine Zustimmung zur Befreiung von der planungsrechtlichen Festsetzung für die Errichtung einer Holzlaube für Gartengeräte außerhalb der überbaubaren Grundfläche. Anlagen: 4 Seiten aus Antrag
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