Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2004-0016  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Am Birkenwald", OT Schönwalde, Flur 11, Flurstück 26/4
Errichtung einer Holzlaube für Gartengeräte Typ "Toronto"
hier: Befreiung von den Planfestsetzungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Lenken, KerstinAktenzeichen:Sw 634026/04
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.07.2004    Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
16.08.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
23.08.2004 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Befreiung Gerätehaus

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Der Bebauungsplan „Am Birkenwald“ setzt u. a. fest, dass  in den nicht überbaubaren Grundfläche untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen wie Pergolen, Klopfstangen, Müllboxen, Einfriedungen, Terrassen, Fahrradständer, Spielplätze, notwendige Einstellplätze sowie Garagen zulässig sind.

Der Antragsteller beabsichtigt, eine Holzlaube für Gartengeräte im hinteren Grundstücksteil, außerhalb der überbaubaren Grundfläche zu errichten. Hierzu ist, aufgrund der Waldnähe die Stellungnahme des Amtes für Forstwirtschaft erforderlich. Diese wurde zeitgleich von der Gemeindeverwaltung beantragt.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 3 Abs. 2 Gemeindeordnung

§§ 30 und 31 Baugesetzbuch

§ 61 Abs. 1 Brandenburgische Bauordnung

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt unter der Voraussetzung der Zustimmung des Amtes für Forstwirtschaft seine Zustimmung zur Befreiung von der planungsrechtlichen Festsetzung für die Errichtung einer Holzlaube für Gartengeräte außerhalb der überbaubaren Grundfläche.

Anlagen:

Anlagen:

4 Seiten aus Antrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Befreiung Gerätehaus (2975 KB)