Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen
(Teil B) in der Gemarkung Wandlitz als Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
09.11.2010 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen
(Teil B) in der Gemarkung Wandlitz als Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:7
Ablehnung:.
Enthaltung:.
23.11.2010 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen
(Teil B) in der Gemarkung Wandlitz als Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:7
Ablehnung:
Enthaltung:
29.11.2010 - A1 Hauptausschuss
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen
(Teil B) in der Gemarkung Wandlitz als Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
09.12.2010 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen
(Teil B) in der Gemarkung Wandlitz als Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.