Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2010-0277  

 
 
Betreff: Erlass einer erneuten Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Prenzlauer Chaussee - Wensickendorfer Chaussee" in der Gemarkung Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, Jutta
Bornkessel, Katrin
Aktenzeichen:W 612601
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.12.2010 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage zur BV_GV_2010_0277

Zweck der Veränderungssperre ist es, die für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke der Flur 2 in der Gemarkung Wandlitz beschlossene verbindliche Bauleitplanung nach den §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) zu sichern, indem sie Vorhaben
Begründung / Erläuterung

 

Zweck der Veränderungssperre ist es, die für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke der Flur 2 in der Gemarkung Wandlitz beschlossene verbindliche Bauleitplanung nach den §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) zu sichern, indem sie Vorhaben und Veränderungen, die die Realisierung der gemeindlichen Planungsabsichten während der Planungszeit bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes unmöglich machen oder erschweren würden, verhindert.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz am 01. Februar 2007 wurde für das Planungsgebiet erstmals eine Veränderungssperre beschlossen. Diese trat mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz vom 10. Februar 2007 für einen Zeitraum von zwei Jahren in Kraft.

Zwischenzeitlich wurde mit Beschluss vom 17.04.2008 die Erweiterung des Geltungsbereiches beschlossen. Die Erweiterung des Geltungsbereiches sollte insbesondere der klaren Innen- und Außenbereichsabgrenzung und  der Klärung der Erschließungssituation dienen. Weiterhin wurde mit dem Eigentümer von ca. 1/3 der Flächen ausgiebig über die Beteiligung an den Planungsleistungen verhandelt. Dieser städtebauliche Vertrag steht unmittelbar vor dem Abschluss.

 

Die ursprüngliche Planungssituation und das Sicherungsbedürfnis bestehen weiterhin fort, so dass für das Plangebiet eine erneute Veränderungssperre erforderlich wird.

 

Der Beschluss über den erneuten Erlass der Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB)

§    3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BgbKVerf)

§§  2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

30.000

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

10.000

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2011

51100529158

 

25.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz fasst folgenden Beschluss:

 

Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Prenzlauer Chaussee – Wensickendorfer Chaussee“ in der Gemarkung Wandlitz folgende Satzung beschlossen:

 

Satzung über eine erneute Veränderungssperre für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke in der Flur 2 in der Gemarkung Wandlitz

 

Die in der Anlage beigefügte Satzung über die erneute Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die in der Anlage befindliche Flurkarte mit den gekennzeichneten Flurstücken in der Flur 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Anlagen:

Anlagen:

 

(2 Seiten)

Satzung über eine erneute Veränderungssperre für die in der Anlage gekennzeichneten Flur-stücke der Flur 2 in der Gemarkung Wandlitz

Flurkarte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV_GV_2010_0277 (162 KB)