Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit Datum vom 09.12.2010 wurde mit Beschlussnummer BV-GV/2010-0259 der Beschluss über die Abwägung der Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gefasst. Die Abwägungsergebnisse wurden bereits in die vorliegenden Planunterlagen eingearbeitet.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 10 (4) BauGB eine zusammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Gesetzliche Grundlagen § 10 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Solarpark Beusterstraße“, Gemarkung Klosterfelde, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B) als Satzung.
Die Begründung zum o. g. Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Anlagen: Satzungsunterlagen
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