Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Ziel der Gestaltungsatzung besteht darin, das charakteristische Dorfbild in seinen Grundzügen und gestalterischen Eigenarten der Details zu erhalten und durch bestimmte Festlegungen von architektonisch- gestalterischen Grundsätzen weiter zu entwickeln.
Die Regelungen der Satzung sollen bewirken, dass sich Erhaltungsmaßnahmen, Um-, An- und Neubauten in die historische Umgebung einfügen und das historische Dorf Wandlitz mit seinem unverwechselbaren Charakter für Bewohner und Besucher erhalten bleibt.
Durch die Satzung sind im gewissen Maß die gestalterischen Spielräume eingeschränkt. Auf Grund der Vielzahl von Nachfragen zu Abweichungsanträgen von der Gestaltungssatzung wird die Möglichkeit in Betracht gezogen, diese durch die Änderung der Gestaltungssatzung zu entschärfen und den heute möglichen bzw. geforderten technischen Vorschriften anzupassen.
Zu dem beigefügten Vor-Entwurf der überarbeiteten Gestaltungssatzung wird insbesondere der Ortsbeirat für den Ortsteil Wandlitz um Detailabstimmung mit dem Bauamt gebeten.
Gesetzliche Grundlagen
§ 81 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) §§ 2 und 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ( BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass eine Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortsteil Wandlitz durchgeführt werden soll und beauftragt die Gemeindeverwaltung, das erforderliche Verfahren durchzuführen.
Anlagen:
Gegenüberstellung Gestaltungssatzung von 1998/ 1. Änderung – Entwurf von Oktober 2010
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