Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2010-0263  

 
 
Betreff: Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 34
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
09.11.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
23.11.2010 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.12.2010 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
20101015120729
Änderung_Gestaltungssatzung_
Gestaltungssatzung_Änderung_Gegenüberstellung_NEU

Das Ziel der Gestaltungsatzung besteht darin, das charakteristische Dorfbild in seinen Grundzügen und gestalterischen Eigenarten der Details zu erhalten und durch bestimmte Festlegungen von architektonisch- gestalterischen Grundsätzen weiter zu entwicke
Begründung / Erläuterung

 

Das Ziel der Gestaltungsatzung besteht darin, das charakteristische Dorfbild in seinen Grundzügen und gestalterischen Eigenarten der Details zu erhalten und durch bestimmte Festlegungen  von architektonisch- gestalterischen Grundsätzen weiter zu entwickeln.

 

Die Regelungen der Satzung sollen bewirken, dass sich Erhaltungsmaßnahmen, Um-, An- und Neubauten in die historische Umgebung einfügen und das historische Dorf Wandlitz mit seinem unverwechselbaren Charakter für Bewohner und Besucher erhalten bleibt.

 

Durch die Satzung sind im gewissen Maß die gestalterischen Spielräume eingeschränkt. Auf Grund der Vielzahl von Nachfragen zu Abweichungsanträgen von der Gestaltungssatzung wird die Möglichkeit in Betracht gezogen, diese durch die Änderung der Gestaltungssatzung zu entschärfen und den heute möglichen bzw. geforderten technischen Vorschriften anzupassen.

 

Zu dem beigefügten Vor-Entwurf der überarbeiteten Gestaltungssatzung wird insbesondere der Ortsbeirat für den Ortsteil Wandlitz um Detailabstimmung mit dem Bauamt gebeten.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 81 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§§ 2 und 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ( BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass eine Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortsteil Wandlitz durchgeführt werden soll und beauftragt die Gemeindeverwaltung, das erforderliche Verfahren durchzuführen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Gegenüberstellung Gestaltungssatzung von 1998/ 1. Änderung – Entwurf von Oktober 2010

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20101015120729 (228 KB)    
Anlage 2 2 Änderung_Gestaltungssatzung_ (87 KB)    
Anlage 3 3 Gestaltungssatzung_Änderung_Gegenüberstellung_NEU (519 KB)