Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Vergabe der Planungsleistungen an das Gartenarchitekturbüro Timm aus Eberswalde wurde am 21.06.2010 durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossen. Der Auftrag zur Planung wurde am 16.07.2010, nach Beschluss der Gemeindevertretung zur Spielplatz-konzeption, erteilt. Das Plangebiet war gemäß Bebauungsplan „ Rosenstraße Basdorf“ festgelegt. Das ca. 1.700 m² große Areal grenzt im Norden an ein Heizhausgelände, im Süden an die Grundschule und im Westen an einen unbefestigten Parkplatz und die Primelstraße.
Am 31.08.2010 stellte Herr Timm den Vorentwurf der Planung in der Gemeindeverwaltung vor, die Vertreter der „Elterninitiative“ erhielten ebenfalls Gelegenheit, sich den Vorentwurf anzusehen und Anregungen zu geben. Unter anderem wurde angeregt, den Spielplatzzugang nicht über den vorhandenen Parkplatz zu führen, sondern eine sichere Zuwegung durch geeignete Abschirmungen wie Sträucher, Pflanzungen, Findlinge und weitere Gestaltungselemente zu arrangieren. Demzufolge erweitert sich der Umfang der Planung um die gestaltete Zuwegung von der Primelstraße aus. Im vorliegenden Entwurf wurde großer Wert auf eine individuelle und unverwechselbare Gestaltung gelegt. Der Waldcharakter als prägendes Element wird in der Gestaltung aufgegriffen. Das bis jetzt relativ ebene Areal bekommt durch Aufschüttungen und differenzierte Oberflächengestaltungen ein prägnantes Relief und damit einen hohen räumlichen Erlebniswert. Der Spielplatz ist für Kinder von 1 bis 14 Jahren vorgesehen und wird altersgruppengetrennt angelegt. Der westliche Bereich ist für die Jüngeren, der östliche Bereich für die Älteren vorgesehen. Die mittig gelegene Rasenfläche lässt sich gemeinsam nutzen. Die wellenförmig angelegte Rasenfläche steigt im Osten auf eine Höhe von 1,8 m, wo sie an einer Kletterwand jäh abfällt. Auf einem relativ begrenzten Areal werden diverse Spiel- und Aufenthaltsbereiche geschaffen. Die Einzäunung des Areals erfolgt mittels Stabgitterzaun. Im Bereich des Heizwerkes wird der Zaun1,8 m hoch, für den übrigen Bereich ist er 1,2 m hoch. Durch einen zweiten Zugang im Nordosten gelangen die Besucher aus Richtung der Wohngebiete auf den Spielplatz.
Das Gelände wird von einem 1,2 m breiten bogenförmigen Weg erschlossen, der aus einer wassergebundenen Deckschicht besteht. Die Auswahl der Spielgeräte erfolgte unter Einbeziehung der Kinder und der Elterninitiative.
Folgende Spielgeräte sollen gemäß Planentwurf in geeigneter Weise angeordnet werden: Hangrutsche, Doppelfederwippe, Nestschaukel, Netzturm, Spinnennetz, Doppelschaukel, Balancier- und Hangelseil, Drehteller, Trampolin, Stufenreck, Maltafel, zwei Tischtennisplatten. Zu den individuell angefertigten Spielelementen gehören eine Kletterwand aus Robinien-palisaden und Bohlen sowie ein Kletterpfahl und Balancierbalken. Als Sitzgelegenheiten dienen vorhandene Wurzelstubben, Findlinge und Holzbänke.
Um den Spielwert zu erhöhen, werden zusätzliche bzw. alternative Elemente, wie z.B. ein überdachter Sitzplatz an der Tischtennisanlage, der teilweise Austausch von Stabgitterzaunfeldern durch Holzpalisaden bzw. Kanthölzer sowie ein Drehteller mit kippbarer Drehachse, vorgeschlagen.
Die Gestaltung des Spielplatzes wird durch gezielte Bepflanzungen und eine sehr natürlich wirkende Anordnung von Findlingen und Wurzeln unterstrichen.
Gesetzliche Grundlagen
§ 28 Abs. 2 Nr. 19 KVerf Bbg HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt
1. den vorliegenden Planentwurf „Spielplatz Rosenstraße“ , OT Basdorf zu bestätigen.
2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs die Planung weiterführen zu lassen und die Baugenehmigung zu beantragen.
Anlagen:
Planentwurf „Spielplatz Rosenstraße“ OT Basdorf
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