Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Herr Hintze beantragt, die Vorlage zurückzustellen, da alte, nicht mehr gültige Gesetze zitiert werden. Außerdem ist die Bezeichnung Juli 2006 falsch, richtig ist Juli 2009. Herr Gesch teilt mit, dass das Jahr korrekt wiedergegeben ist. Herr Hintze bittet nochmals um Prüfung, da seines Erachtens nach die Beschlussvorlage fehlerhaft ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 24 Ablehnung: 1 (Herr Hintze) Enthaltung: 1 |
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