Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 01.07.2010 die erneute Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan beschlossen.
Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht vom 26.07.2010 bis 09.08.2010 durchgeführt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Es wurden insgesamt 25 Behörden beteiligt. Die Auswertung der Stellungnahmen wurde in den Abwägungsunterlagen protokolliert. Aus deren Ergebnis ergibt sich kein erneuter Auslegungsbedarf.
Gesetzliche Grundlagen § 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung.
2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Anlagen: Abwägungsprotokoll
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