Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Für das Bauvorhaben „Bauhof Nord“ wurden Untersuchungen zur Sanierung des ehemaligen Schulgebäudes als Verwaltungsgebäude durchgeführt. Mit Beschluss BV-GV/2010-0170 wurde dem Abriss und der Errichtung eines Neubaus der Vorzug gegeben.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens zur Bauvoranfrage wurde vom Landkreis Barnim eine Anhörung der benachbarten Grundstückseigentümer durchgeführt. Dabei wurde von der Kirchgemeinde Klosterfelde unter anderem angeregt, den Neubau des Verwaltungsgebäudes an der Bauflucht der Pfarrscheune auszurichten. In den folgenden Beratungen wurden verschiedene Möglichkeiten für die Umsetzung dieser Variante erörtert.
Im Ergebnis hat der Gemeindekirchenrat in seiner Sitzung am 12.08.2010 einen Flächenaustausch vorgeschlagen, da das gemeindliche Flurstück 465 als Exklave im Flurstück der Kirchgemeinde 464 praktisch nicht verwertbar ist und eine Teilfläche des Flurstückes der Kirchgemeinde, Nr. 464, in das Baugrundstück, Flurstück 466, das für den zukünftigen Standort „Bauhof Nord“ genutzt werden soll, hineinragt. Mit dem vorgesehenen Flächenaustausch wird zum einen eine sinnvolle Flurbereinigung vollzogen und zum anderen kann der Neubau des Verwaltungsgebäudes in die Bauflucht der Pfarrscheune angeordnet werden. Die dadurch notwendig gewordenen Änderungen und Anpassungen wurden in die weiterführende Planung aufgenommen und im Oktober zur Baugenehmigung eingereicht.
Zur Verdeutlichung des beschriebenen Sachverhaltes liegt in der Anlage 1 der Lageplan der Gebäudeanordnung gemäß Beschlussvorlage BV-GV/2010-0170, der zu Bauvoranfrage eingereicht wurde, bei. In der Anlage 2 liegt der Lageplan zum Bauantrag mit dem vorgesehenen Flächenaustausch vor. Die Bauantragsunterlagen werden zu den jeweiligen Sitzungsterminen vorgelegt.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Brandenburgische Bauordnung Baugesetzbuch Mitteilung:
Die Gemeindevertretung nimmt die gegenüber dem Beschluss BV-GV/2010-0170 geänderte Anordnung der Gebäude für die Errichtung des Bauhofstandortes „Nord“ zur Kenntnis.
Auf dieser Grundlage ist der Bauantrag gestellt.
Die Bauantragsunterlagen liegen zu den Sitzungen vor.
Anlagen:
1. Lageplan der Gebäudeanordnung gemäß Beschluss BV-GV/2010-0170.
2. Lageplan der Gebäudeanordnung mit geänderter Grundstücksgrenze.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||