Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzungen am 20.05.2010 mit Beschluss-Nr. BV-GV/ 2010-0204 beschlossen, die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Wandlitzsee Nord III“- 2. Änderung für den Ortsteil Wandlitz durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgemäß in der Zeit vom 20.09.2010 bis 20.10.2010 durchgeführt. Es wurden sechs Träger öffentlicher Belange schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Fünf Träger öffentlicher Belange haben sich geäußert, zwei davon brachten Hinweise und Anregungen hervor. Bürger/-Innen gaben keine Stellungnahmen ab.
Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.
Als Ergebnis der Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird eine Änderung der Planunterlagen nicht erforderlich.
Gesetzliche Grundlagen §§ 3,4,4a BauGB § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung ( Bürgerbeteiligung) zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung
Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden.
Anlagen:
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