Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im östlichen Bereich der Thälmannstraße änderte sich aufgrund der städtebaulichen Entwicklung in den letzten zwei Jahrzehnten die Bebauungs- und Nutzungssituation.
Der Bedarf, eine Neuorganisation der Parkflächen innerhalb des öffentlichen Straßenraumes vorzunehmen, kristallisierte sich vornehmlich in den letzten Jahren heraus.
Im vergangenen Jahr ist dazu eine konzeptionelle Untersuchung beauftragt worden. Die darauf hin von WATIPLAN vorgelegte Unterlage enthält drei Gestaltungsvarianten:
Var. 1 Anordnung von Parkflächen in Senkrechtaufstellung für den Abschnitt zwischen B 109 und Bacharachstraße (Anlage 1) - 37 Parkplätze unter Berücksichtigung der vorhandenen und zu erwartenden Nutzungen (Zufahrten, Zugänge) - Erreichbarkeit der Parkflächen über die Fahrbahn
Var. 2 Anordnung von Parkflächen im Abschnitt zwischen Bacharachstraße und Conradium in Senkrechtaufstellung und im Restabschnitt bis zur B 109 in Längsaufstellung (Anlage 2) - 33 Parkplätze unter Berücksichtigung der vorhandenen und zu erwartenden Nutzungen (Zufahrten, Zugänge) - Erreichbarkeit der Parkflächen in Senkrechtaufstellung über die Fahrbahn
Var. 3 Anordnung von Parkflächen im Abschnitt zwischen Bacharachstraße und B 109 in Längsaufstellung mit Gehweg (Anlage 3) - 23 Parkplätze unter Berücksichtigung der vorhandenen und zu erwartenden Nutzungen (Zufahrten, Zugänge) - Erreichbarkeit der Parkflächen über den Gehweg
Seitens des Ortsbeirates wurde unter Hinweis auf eine erforderliche Fußgängerquerung die Variante 2 favorisiert.
Im Zuge der weiteren Überlegungen ist die Nutzung des angrenzenden Geländes – Flurstück 849 (Buswendeschleife, Containerstandort) zur Parkflächenbereitstellung in Betracht gezogen worden. Mit der daraus resultierenden Zielstellung - verkehrssichere Parkflächen an der Thälmannstraße - keine Minderung der derzeitigen Stellplatzanzahl - mögliche Integration der derzeitigen Nutzungen auf dem Flurstück 849 ist eine Vorplanung in Auftrag gegeben worden.
Diese liegt nun zur Beschlussfassung vor und beinhaltet (siehe Anlage 4) - die Anordnung von 23 Stellplätzen entlang der Thälmannstraße in Längsaufstellung entlang der Thälmannstraße - die Herstellung eines Gehweges zwischen Bacharachstraße und B 109 - die teilweise Nutzung des Flurstückes 849 als Parkfläche sowie Buswendestelle und Containerstellplatz
Der Gehweg schließt auf der Ostseite an die Geh-/ Radwegführung der B 109 an und bietet auf der Westseite die Möglichkeit zur geordneten Querung der Fahrbahn in Höhe Bacharachstraße.
Für die Herstellung des Gehweges sind Straßenausbaubeiträge zu erheben. Deren geschätzte Höhe beträgt etwa 0,80 € pro m² anrechenbare Grundstücksfläche.
Der Bedarf für die Herstellung der Parkflächen wird überwiegend durch einzelne Einrichtungen und Besucher des Ortes ausgelöst. Für solche selbständigen Parkflächen sind keine Beiträge von den Anliegern zu erheben.
Gesetzliche Grundlagen
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg - Brandenburgisches Straßengesetz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, auf der Grundlage der vorgelegten Vorplanung des Ingenieurbüros WATIPLAN die weitere Planung vorzunehmen.
Anlagen:
- Anlage 1: Lageplanausschnitt mit Variante 1 aus der Konzeption - Anlage 2: Lageplanausschnitt mit Variante 2 aus der Konzeption - Anlage 3: Lageplanausschnitt mit Variante 3 aus der Konzeption - Anlage 4: Lageplanausschnitt mit dem Vorschlag aus der Vorplanung
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