Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2010-0270  

 
 
Betreff: Herstellung von Parkflächen in der Thälmannstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Stumpf, RüdigerAktenzeichen:BA 1
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
09.11.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
23.11.2010 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.12.2010 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 zur BV_GV_2010_0270
Anlage 2 zur BV_GV_2010_0270
Anlage 3 zur BV_GV_2010_0270
Anlage 4 zur BV_GV_2010_0270

Begründung / Erläuterung

Im östlichen Bereich der Thälmannstraße änderte sich aufgrund der städtebaulichen Entwicklung in den letzten zwei Jahrzehnten die Bebauungs- und Nutzungssituation.

 

Der Bedarf, eine Neuorganisation der Parkflächen innerhalb des öffentlichen Straßenraumes vorzunehmen, kristallisierte sich vornehmlich in den letzten Jahren heraus.

 

Im vergangenen Jahr ist dazu eine konzeptionelle Untersuchung beauftragt worden. Die darauf hin von WATIPLAN vorgelegte Unterlage enthält drei Gestaltungsvarianten:

 

Var. 1

Anordnung von Parkflächen in Senkrechtaufstellung für den Abschnitt zwischen B 109 und Bacharachstraße (Anlage 1)

-          37 Parkplätze unter Berücksichtigung der vorhandenen und zu erwartenden Nutzungen (Zufahrten, Zugänge)

-          Erreichbarkeit der Parkflächen über die Fahrbahn

 

Var. 2

Anordnung von Parkflächen im Abschnitt zwischen Bacharachstraße und Conradium in Senkrechtaufstellung und im Restabschnitt bis zur B 109 in Längsaufstellung (Anlage 2)

-          33 Parkplätze unter Berücksichtigung der vorhandenen und zu erwartenden Nutzungen (Zufahrten, Zugänge)

-          Erreichbarkeit der Parkflächen in Senkrechtaufstellung über die Fahrbahn

 

Var. 3

Anordnung von Parkflächen im Abschnitt zwischen Bacharachstraße und B 109 in Längsaufstellung mit Gehweg (Anlage 3)

-          23 Parkplätze unter Berücksichtigung der vorhandenen und zu erwartenden Nutzungen (Zufahrten, Zugänge)

-          Erreichbarkeit der Parkflächen über den Gehweg

 

 

 

 

 

 

Seitens des Ortsbeirates wurde unter Hinweis auf eine erforderliche Fußgängerquerung die Variante 2 favorisiert.

 

Im Zuge der weiteren Überlegungen ist die Nutzung des angrenzenden Geländes – Flurstück 849 (Buswendeschleife, Containerstandort) zur Parkflächenbereitstellung in Betracht gezogen worden. Mit der daraus resultierenden Zielstellung

-          verkehrssichere Parkflächen an der Thälmannstraße

-          keine Minderung der derzeitigen Stellplatzanzahl

-          mögliche Integration der derzeitigen Nutzungen auf dem Flurstück 849

ist eine Vorplanung in Auftrag gegeben worden.

 

Diese liegt nun zur Beschlussfassung vor und beinhaltet (siehe Anlage 4)

-          die Anordnung von 23 Stellplätzen entlang der Thälmannstraße in Längsaufstellung entlang der Thälmannstraße

-          die Herstellung eines Gehweges zwischen Bacharachstraße und B 109

-          die teilweise Nutzung des Flurstückes 849 als Parkfläche sowie Buswendestelle und Containerstellplatz

 

Der Gehweg schließt auf der Ostseite an die Geh-/ Radwegführung der B 109 an und bietet auf der Westseite die Möglichkeit zur geordneten Querung der Fahrbahn in Höhe Bacharachstraße.

 

Für die Herstellung des Gehweges sind Straßenausbaubeiträge zu erheben. Deren geschätzte Höhe beträgt etwa 0,80 € pro m² anrechenbare Grundstücksfläche.

 

Der Bedarf für die Herstellung der Parkflächen wird überwiegend durch einzelne Einrichtungen und Besucher des Ortes ausgelöst. Für solche selbständigen Parkflächen sind keine Beiträge von den Anliegern zu erheben.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

-          Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

-          Brandenburgisches Straßengesetz

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

225.000

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

16.000

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

20

11.250

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

20

800

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2011 (Entwurf f. HHPL)

(wird angepasst)

54100.785200

5410008025

135.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, auf der Grundlage der vorgelegten Vorplanung des Ingenieurbüros WATIPLAN die weitere Planung vorzunehmen.

Anlagen:

 

 

 

 

Anlagen:

 

- Anlage 1: Lageplanausschnitt mit Variante 1 aus der Konzeption

- Anlage 2: Lageplanausschnitt mit Variante 2 aus der Konzeption

- Anlage 3: Lageplanausschnitt mit Variante 3 aus der Konzeption

- Anlage 4: Lageplanausschnitt mit dem Vorschlag aus der Vorplanung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV_GV_2010_0270 (299 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV_GV_2010_0270 (291 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zur BV_GV_2010_0270 (246 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 zur BV_GV_2010_0270 (595 KB)