Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2010-0273  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Lindengrund" in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Basdorf
- Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 33Aktenzeichen:B 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
10.11.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
23.11.2010 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.12.2010 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich M1_2000

Das Plangebiet umfasst ca
Begründung / Erläuterung

 

Das Plangebiet umfasst ca. 0,68 ha und befindet sich westlich der Bundesstraße im Ortskern von Basdorf.

 

Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan der Gemarkung Basdorf ist das Areal als Mischgebiet (MI) dargestellt. Im derzeitigen in Aufstellung befindlichen Gesamtflächennutzungsplan wurde die allgemeine Darstellung, gemischte Baufläche (M), entsprechend übernommen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein geeignetes und notwendiges Instrument zur erforderlichen Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes und  steht der gemeindlichen Entwicklung nicht entgegen.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-          Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

-          Klärung der erforderlichen Erschließung im Hinblick auf die Anbindung der Straße „Lindengrund“ an die Bundesstraße B 109

-          Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege

-          Klärung der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen

 

Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher- sowie ein Erschließungsvertrag abzuschließen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.       Für das Areal der Gemarkung Basdorf, Flur 4, Flurstück 1343 (teilw.) sowie Flur 6, Flurstücke 50, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 76 und 77 einen Bebauungsplan aufzustellen. Die beigefügte Flurkarte ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.

 

3.       Eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen.

 

4.       Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten freizustellen.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

(Flurkarte im M 1: 2.000)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich M1_2000 (132 KB)