Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.03.2010 die vorgebrachten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung mit Beschluss-Nr. BV-GV/2010-0178 abgewogen. Die Abwägungsergebnisse wurden in das Planverfahren eingearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1, 9 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Gemarkung Wandlitz als Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
Satzungsunterlagen
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