Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss vom 10.12. 2009 billigte die Gemeindevertretung den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes und bestimmte, dass mit diesem Vorentwurf landesplanerisch angefragt , die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt wird. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 19.04.2010 bis 30.04.2010 statt. Aufgrund der Größe des Plangebietes und der Vielfältigkeit der Interessen wurden in diesem konkreten Fall –Gesamtflächennutzungsplan- die Bürger jedoch nicht wie üblich in einer Bürgerversammlung über die Planungsabsichten informiert, sondern in Form einer (verkürzten) öffentlichen Auslegung. Hier hatten die Bürger ausreichend Zeit, sich persönlich im Hauptamt und im Bauamt und auch per Internet über die Planung der Gemeinde zu informieren und entsprechende Stellungnahmen abzugeben. Diese Möglichkeiten wurden auch ausreichend durch die Bürger wahrgenommen. Aufgrund des großen Interesses der Bevölkerung gingen zahlreiche Stellungnahmen nach Abschluss der Frist ein und wurden auch in der Abwägung berücksichtigt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteilung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden vorerst neun Behörden und die acht Nachbargemeinden beteiligt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung und Beteiligung der Nachbargemeinden endete am 25.06.2010. Zudem wurde mit diesem Vorentwurf beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die flächenschutzrechtliche Prüfung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes beantragt. Eine abschließende Entscheidung liegt noch nicht vor und ist auch erst im weiteren Planverfahren zu erwarten. Weiterhin liegen dem Bauamt Überarbeitungsvorschläge aus der Verwaltung selbst vor.
Zum Gesamtflächennutzungsplan wurden insgesamt ca. 200 Einzelhinweise vorgebracht. Diese wurden durch das Bauamt und die beauftragten Büros im August 2010 auf der Grundlage der gesetzlichen und landesplanerischen Vorgaben ausgewertet und der entsprechende Abwägungsvorschlag vorbereitet.
Gesetzliche Grundlagen §§ 1 – 4a BauGB § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der frühzeitig beteiligten Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung
Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf des Flächennutzungsplanes eingearbeitet werden.
Anlagen:
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