TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung (.) |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 23.02.2021 |
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OB W-15/2021 |
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Ö 5 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 6 |
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Informationen und Anfragen von Ortsbeiratsmitgliedern |
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Ö 7 |
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Beantwortung von Protokollaufträgen |
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Ö 8 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 9 |
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OT Wandlitz
Zuschüsse an Vereine und Verbände / Verwendung OB Mittel 2021 |
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BV-Ob/2020-0036 |
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Ö 10 |
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Vorschläge zum Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Wandlitz |
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BV-Ob/2021-0038 |
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Ö 11 |
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1. Nachtragssatzung einschließlich 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2021 |
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BV-GV/2021-0314 |
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Ö 12 |
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Erste Änderung der Satzung über die Erhebung der Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2021-0325 |
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Ö 13 |
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Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG: Prüfung der Einführung einer Feuerwehrrente |
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BV-GV/2021-0315 |
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VORLAGE |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung. 3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen. |
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19.04.2021 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 15 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung. 3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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19.04.2021 - Ortsbeirat Lanke |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung. 3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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19.04.2021 - Ortsbeirat Prenden |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung. 3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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20.04.2021 - Ortsbeirat Basdorf |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung. 3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 9 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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20.04.2021 - Ortsbeirat Schönerlinde |
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Ö 12 - abgelehnt |
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Die Mitglieder vertreten die Meinung, dass eine Feuerwehrrente, wie in der Vorlage gefordert, ehrenwert sei, aber nicht zielführend. Herr Danowski schlägt vor, Rentenpunkte für die reguläre Altersrente einzuführen oder aber andere Anreize seitens des Staates zu schaffen. Diese Idee wird von allen begrüßt. Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung. 3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 0 Ablehnung: 4 Enthaltung: 0
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20.04.2021 - Ortsbeirat Schönwalde |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung. 3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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20.04.2021 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung. 3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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20.04.2021 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung. 3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 (Herr Hintze)
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20.04.2021 - Ortsbeirat Zerpenschleuse |
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Ö 12 - abgelehnt |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung. 3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 0 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2
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29.04.2021 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung. 3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3 (H)
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04.05.2021 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung. 3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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17.05.2021 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 34 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung. 3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2
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27.05.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung. 3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.
Namentliche Abstimmung: Bebensee, Heiko: Ja Berbig, Kerstin: Ja Bergner, Frank: Ja Berlin, Olaf: Ja Bierwirth, Petra: Ja Bohnebuck, Gabriele: Ja Borchert, Oliver: Ja Brauer, Rico: Ja Braune, Monika: Enthaltung Bury, Norbert: Ja Czok-Alm, Isabelle: Ja Guse, Katrin: Ja Hintze, Jürgen: Enthaltung Hirsch, Alexandra: Ja Hoyer, Katja: Ja Kirschner, Wolfgang: nicht anwesend Krajewski, Jürgen: Ja Landmann, Anja: nicht anwesend Liebehenschel, Peter: Ja Liebehenschel, Uwe: Ja Liste, Frank: Enthaltung Mauersberger, Ulrike: Enthaltung Rüdiger, Thomas: Ja Seefeldt, Dietmar: Ja Schlauß, Mario: nicht anwesend Siebert, Michael: Ja Striegler, Jörg: Ja Wagner, Axel-Udo: Ja Wendland, Frank: Ja Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 22 Ablehnung: 0 Enthaltung: 4
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Ö 14 |
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Straßenbau Oranienburger Straße vom Sportplatz bis Ortsausgang, OT Wandlitz
Vergabe von Planungsleistungen, Leistungsteil Straßen- und Wegebau |
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BV-A1/2021-0092 |
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Ö 15 |
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Straßenbau Oranienburger Straße vom Sportplatz bis Ortsausgang, OT Wandlitz
Vergabe von Planungsleistungen, Leistungsteil Gehwegbeleuchtung |
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BV-A1/2021-0093 |
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Ö 16 |
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Abweichungsantrag von der Gestaltungssatzung für den Ortskern
"Dorf Wandlitz", 1. Änderung, Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück
224
Bauantrag zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern, eines
Ersatzbaus Scheune "Alte Schule", eines Abstellgebäudes sowie
zum Umbau/Sanierung "Alte Schule" sowie Neubau eines
Abstellgebäudes |
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BV-A1/2021-0096 |
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Ö 17 |
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Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan "Ruhlsdorfer Straße", Gemarkung Wandlitz, Errichtung einer Einfriedung und einer Terrasse |
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BV-A1/2021-0097 |
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Ö 18 |
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Bebauungsplan "Ruhlsdorfer Straße", Gemarkung Wandlitz
- Auslegungsbeschluss - |
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BV-GV/2021-0326 |
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Ö 19 |
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Antrag der Fraktionen DIE LINKE/BÜNDNIS90/GRÜNE/UWG und SPD: Konkretisierung der Ziele des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "Ruhlsdorfer Straße", in der Gemarkung Wandlitz |
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BV-GV/2021-0328 |
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Ö 20 |
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Bebauungsplan "Kirchstraße 11" in der Gemarkung Wandlitz
Reduzierung des Geltungsbereiches |
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BV-GV/2021-0319 |
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Ö 21 |
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Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Neubaus zur Erweiterung der Grundschule Wandlitz |
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BV-GV/2021-0307 |
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Ö 22 |
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Beauftragung des Bürgermeisters für die Fortführung des Vorhabens "Weiterführende Schule" in der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2021-0323 |
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Ö 23 |
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BV Erweiterung der Grundschule Wandlitz: Fortführen des Beteiligungsprozesses mit Grundschülern/innen der 4. bis 6. Klasse |
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MV/2020-0050 |
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Ö 24 |
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Antrag zur Nutzungsänderung der Ladenflächen in eine Zahnarztpraxis und ein Ladenlokal sowie zur Umnutzung von Wohnungen zu Gemeinschaftsräumen
Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 187, 189 und 191, Flur 4, Flurstücke 913 - 915 |
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MV/2021-0071 |
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Ö 25 |
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Information über Projekte zur Prävention, insbesondere zu den Themen Gewalt, Betäubungsmittelkonsum, Vandalismus und Treffpunkte in der Gemeinde Wandlitz |
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MV/2021-0074 |
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Ö 26 |
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Verantwortung der Bekanntmachungskästen für die Ortsbeiräte |
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MV/2021-0065 |
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Ö 27 |
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Prioritätenliste für die Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Wandlitz |
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N 1 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 2 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 23.02.2021 |
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N 3 |
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Grundstücksangelegenheit Gemarkung Wandlitz, Flur 6 (Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages) |
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BV-GV/2021-0306 |
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N 4 |
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Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan "Ruhlsdorfer Straße", Gemarkung Wandlitz, Errichtung eines Einfamilienhauses |
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BV-A1/2021-0098 |
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N 5 |
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Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord II", 1. Änderung
Gemarkung Wandlitz
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BV-A1/2021-0099 |
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N 6 |
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Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienwohnhäusern, Gemarkung Wandlitz
Flur 6, Breitscheidstraße |
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MV/2021-0073 |
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