Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz
Datum: Di, 20.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
Anlagen:
Anlage Protokoll
20210316150055
2021-0162.Anzahl Bissunfälle
PA0119_Bearbeitungsstand Unterstand Gymnasium
PA2021-0118 Baumaßnahmen Bahnübergang Lankerweg
Prioritätenliste Wandlitz
PA_0161- Baugrundstück Baumfällung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung (.)      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit      
Ö 3  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 23.02.2021  
OB W-15/2021  
Ö 5  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 6  
Informationen und Anfragen von Ortsbeiratsmitgliedern      
Ö 7  
Beantwortung von Protokollaufträgen      
Ö 8  
Einwohnerfragestunde      
Ö 9  
OT Wandlitz Zuschüsse an Vereine und Verbände / Verwendung OB Mittel 2021  
BV-Ob/2020-0036  
Ö 10  
Vorschläge zum Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-Ob/2021-0038  
Ö 11  
1. Nachtragssatzung einschließlich 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2021  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0314  
Ö 12  
Erste Änderung der Satzung über die Erhebung der Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0325  
Ö 13  
Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG: Prüfung der Einführung einer Feuerwehrrente  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0315  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

   
    19.04.2021 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  7

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    19.04.2021 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  2

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

   
    19.04.2021 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  3

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

   
    20.04.2021 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  9

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

 

   
    20.04.2021 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 12 - abgelehnt
   

Die Mitglieder vertreten die Meinung, dass eine Feuerwehrrente, wie in der Vorlage gefordert, ehrenwert sei, aber nicht zielführend.

 

Herr Danowski schlägt vor, Rentenpunkte für die reguläre Altersrente einzuführen oder aber andere Anreize seitens des Staates zu schaffen.

 

Diese Idee wird von allen begrüßt.

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  0

Ablehnung:  4

Enthaltung:  0

   
    20.04.2021 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 4 

Ablehnung: 0 

Enthaltung: 0 

   
    20.04.2021 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  4

Ablehnung:  0

Enthaltung:      0

   
    20.04.2021 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 4

Ablehnung: 0

Enthaltung: 1 (Herr Hintze)

   
    20.04.2021 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 12 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  0

Ablehnung:    0  

Enthaltung:      2 

   
    29.04.2021 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  4

Ablehnung:  0

Enthaltung:  3 (H)

   
    04.05.2021 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  5

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

   
    17.05.2021 - A1 Hauptausschuss
    Ö 34 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  6

Ablehnung:  0

Enthaltung:  2

 

   
    27.05.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.

 

Namentliche Abstimmung:

 

Bebensee, Heiko:  Ja

Berbig, Kerstin:  Ja

Bergner, Frank:  Ja

Berlin, Olaf:   Ja           

Bierwirth, Petra:  Ja

Bohnebuck, Gabriele:  Ja

Borchert, Oliver:  Ja

Brauer, Rico:   Ja

Braune, Monika:  Enthaltung

Bury, Norbert:   Ja

Czok-Alm, Isabelle:  Ja

Guse, Katrin:   Ja

Hintze, Jürgen:  Enthaltung

Hirsch, Alexandra:  Ja

Hoyer, Katja:   Ja

Kirschner, Wolfgang:  nicht anwesend

Krajewski, Jürgen:  Ja

Landmann, Anja:  nicht anwesend

Liebehenschel, Peter: Ja

Liebehenschel, Uwe:  Ja

Liste, Frank:   Enthaltung

Mauersberger, Ulrike:  Enthaltung

diger, Thomas:  Ja

Seefeldt, Dietmar:  Ja

Schlauß, Mario:  nicht anwesend

Siebert, Michael:  Ja

Striegler, Jörg:  Ja

Wagner, Axel-Udo:  Ja

Wendland, Frank:  Ja

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:     22

Ablehnung:        0

Enthaltung:        4

 

 

 

Ö 14  
Straßenbau Oranienburger Straße vom Sportplatz bis Ortsausgang, OT Wandlitz Vergabe von Planungsleistungen, Leistungsteil Straßen- und Wegebau  
Enthält Anlagen
BV-A1/2021-0092  
Ö 15  
Straßenbau Oranienburger Straße vom Sportplatz bis Ortsausgang, OT Wandlitz Vergabe von Planungsleistungen, Leistungsteil Gehwegbeleuchtung  
Enthält Anlagen
BV-A1/2021-0093  
Ö 16  
Abweichungsantrag von der Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz", 1. Änderung, Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 224 Bauantrag zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern, eines Ersatzbaus Scheune "Alte Schule", eines Abstellgebäudes sowie zum Umbau/Sanierung "Alte Schule" sowie Neubau eines Abstellgebäudes  
Enthält Anlagen
BV-A1/2021-0096  
Ö 17  
Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan "Ruhlsdorfer Straße", Gemarkung Wandlitz, Errichtung einer Einfriedung und einer Terrasse  
Enthält Anlagen
BV-A1/2021-0097  
Ö 18  
Bebauungsplan "Ruhlsdorfer Straße", Gemarkung Wandlitz - Auslegungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0326  
Ö 19  
Antrag der Fraktionen DIE LINKE/BÜNDNIS90/GRÜNE/UWG und SPD: Konkretisierung der Ziele des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "Ruhlsdorfer Straße", in der Gemarkung Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0328  
Ö 20  
Bebauungsplan "Kirchstraße 11" in der Gemarkung Wandlitz Reduzierung des Geltungsbereiches  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0319  
Ö 21  
Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Neubaus zur Erweiterung der Grundschule Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0307  
Ö 22  
Beauftragung des Bürgermeisters für die Fortführung des Vorhabens "Weiterführende Schule" in der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2021-0323  
Ö 23  
BV Erweiterung der Grundschule Wandlitz: Fortführen des Beteiligungsprozesses mit Grundschülern/innen der 4. bis 6. Klasse  
Enthält Anlagen
MV/2020-0050  
Ö 24  
Antrag zur Nutzungsänderung der Ladenflächen in eine Zahnarztpraxis und ein Ladenlokal sowie zur Umnutzung von Wohnungen zu Gemeinschaftsräumen Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 187, 189 und 191, Flur 4, Flurstücke 913 - 915  
Enthält Anlagen
MV/2021-0071  
Ö 25  
Information über Projekte zur Prävention, insbesondere zu den Themen Gewalt, Betäubungsmittelkonsum, Vandalismus und Treffpunkte in der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
MV/2021-0074  
Ö 26  
Verantwortung der Bekanntmachungskästen für die Ortsbeiräte  
Enthält Anlagen
MV/2021-0065  
Ö 27  
Prioritätenliste für die Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Wandlitz      
N 1     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 2     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 23.02.2021    
N 3     Grundstücksangelegenheit Gemarkung Wandlitz, Flur 6 (Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages)   BV-GV/2021-0306  
N 4     Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan "Ruhlsdorfer Straße", Gemarkung Wandlitz, Errichtung eines Einfamilienhauses   BV-A1/2021-0098  
N 5     Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord II", 1. Änderung Gemarkung Wandlitz   BV-A1/2021-0099  
N 6     Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienwohnhäusern, Gemarkung Wandlitz Flur 6, Breitscheidstraße   MV/2021-0073  
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 2 Anlage Protokoll (34 KB)    
Anlage 4 3 20210316150055 (41 KB)    
Anlage 5 4 2021-0162.Anzahl Bissunfälle (77 KB)    
Anlage 6 5 PA0119_Bearbeitungsstand Unterstand Gymnasium (76 KB)    
Anlage 1 6 PA2021-0118 Baumaßnahmen Bahnübergang Lankerweg (74 KB)    
Anlage 7 7 Prioritätenliste Wandlitz (93 KB)    
Anlage 8 8 PA_0161- Baugrundstück Baumfällung (75 KB)