Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2021-0326  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Ruhlsdorfer Straße", Gemarkung Wandlitz
- Auslegungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA35
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    K_Kämmerei
   Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
20.04.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.04.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
28.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
17.05.2021 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
27.05.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich_neu
TextBP_Ruhlsdorfer Straße_Entw_Dez2020_mit Abb
Fotodokumentation_anonymisiert

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.05.2019 den Aufstellungsbeschluss mit der Nr. BV-GV/2019-0583 zum Bebauungsplan „Ruhlsdorfer Straße“ gefasst.

 

Mit Beschluss BV-GV/2018-0453 vom 12.04.2018 hat die Gemeindevertretung beschlossen, vor dem eigentlichen Aufstellungsbeschluss eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Auf dessen Grundlage wurde der jetzt vorliegende Planentwurf gefertigt.

 

Ziel der Planung soll sein, eine mögliche Nachverdichtung der bestehenden Siedlung zukunftsorientiert unter Einbeziehung des Leitbildes der Gemeinde Wandlitz zu steuern. Ein wichtiger Punkt dabei ist der Erhalt des Waldsiedlungscharakters. Der Zulässigkeitsmaßstab, welcher sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergibt, soll durch die Planung nicht wesentlich verändert werden.

 

Auf Empfehlung des OB Wandlitz (Sitzung vom 16.04.2019) wurde zur Sicherung der Planungsziele (siehe Bestandsaufnahme Stand März 2019) des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße" für den Geltungsbereich nach den §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Gemarkung Wandlitz mit Beschluss Nr. BV-GV/2019-0025 eine Veränderungssperre erlassen. Diese soll die Umsetzung von Vorhaben und Veränderungen, die die Realisierung der gemeindlichen Planungsabsichten während der Planungszeit bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes unmöglich machen oder erschweren, verhindern.

 

Der Aufstellungsbeschluss sowie die Veränderungssperre wurden im Amtsblatt der Gemeinde Nr. 15/2019 vom 02.10.2019 bekanntgemacht.

 

Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie die Erarbeitung eines Umweltberichtes wurde auf Grund des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch verzichtet.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§              1 ff Baugesetzbuch

§                2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§              2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

20.000,00

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2021

51100529158

 

150.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

1.     dass der vorliegende Planentwurf in der Fassung Dezember 2020 und die Begründung mit den Konkretisierungen aus dem Beschluss BV-GV/2021-0328 gebilligt wird.

 

2.     dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 zu unterrichten, die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Anlagen:

 

Geltungsbereich

Entwurf Textbebauungsplan „Ruhlsdorfer Straße“ mit Begründung (Stand Dezember 2020

Fotodokumentation

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich_neu (208 KB)    
Anlage 2 2 TextBP_Ruhlsdorfer Straße_Entw_Dez2020_mit Abb (5265 KB)    
Anlage 3 3 Fotodokumentation_anonymisiert (3526 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   07.06.2021 09:42:24   Laura Hennig