Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Eines der wichtigsten, wenn nicht sogar das wichtigste kommunale Ehrenamt, nehmen die Kamerad*innen der Freiwilligen Feuerwehr wahr. Sie müssen 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr einsatzbereit sein, um im Ernstfall Leben zu retten. Freiwillige Feuerwehren sind in den Gemeinden nicht nur für den Brand- und Katastrophenschutz verantwortlich, sie sind auch eine wichtige gesellschaftliche Form des gemeindlichen Zusammenlebens. Das verdient Anerkennung, über den aktiven Dienst hinaus. In Brandenburg können auf Grundlage des Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) Jubiläumsprämien (500 EUR) und zusätzliche pauschalierter Aufwandsersatz (200 EUR) gezahlt werden. In Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es eine sogenannte Feuerwehr-Rente. In diesen Bundesländern wurden die gesetzlichen Voraussetzungen dafür auf Landesebene vorgenommen. In Brandenburg fehlen diese Regelungen vom Gesetzgeber, notwendige Änderungen wurde bisher aus Kostengründen abgelehnt. Das Land Brandenburg ist daher aufzufordern, seiner Verantwortung für die Kamerad*innen der Freiwilligen Feuerwehren auch durch die Einführung einer Feuerwehrrente wahrzunehmen und damit in materieller Hinsicht das Ehrenamt mehr zu würdigen. Sollte das Land Brandenburg bei der bisher ablehnenden Haltung bleiben, kann die Gemeinde Wandlitz die Einführung einer Feuerwehrrente über eine kommunale Lösung prüfen. Hierzu kann z.B. der gemeindliche Zuschuss zu einer privaten Altersvorsorge geprüft werden. Kosten wurden z.B. bei einem monatlichen Zuschuss von 25,00 EUR und unter der Voraussetzung, dass alle Kamerad*innen diesen in Anspruch nehmen von ca. 70.500 EUR/Jahr (ca. 235 Kamerad*innen x 25 EUR x 12 Monate) entstehen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde entsprechende Verträge abschließt. Entsprechend der Laufzeit und des Eintrittsalters würden sich hier allerdings erst Verträge lohnen, also eine monatliche Rente von durchschnittlich 50 EUR erwirtschaften, die mit monatlich 50 EUR bedient werden. Es würden dann Kosten von ca. 141.000 EUR/Jahr auf die Gemeinde zukommen. Das Ehrenamt in der aktiven Feuerwehr bedarf einer Stärkung und weiterer Förderung, auch hinsichtlich der Anerkennung nach der aktiven Zeit. Das seit 2010 in Thüringen bestehende Modell einer „Feuerwehrrente“ erscheint prüfenswert. Ebenso sollte ein eigenes gemeindliches Modell geprüft werden.
Gesetzliche Grundlagen §§ 28ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: Ja Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.
3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen. Anlagen: Originalantrag der Fraktionsgemeinschaft
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |