Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2021-0319  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Kirchstraße 11" in der Gemarkung Wandlitz
Reduzierung des Geltungsbereiches
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA34
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:W 612001
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    K_Kämmerei
   Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
20.04.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.04.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
04.05.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
17.05.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
27.05.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich_Kirchstraße11_alt
Geltungsbereich_Kirchstraße11_reduziert

Begründung / Erläuterung

Auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstücke 2608,

Kirchstraße 11 beabsichtigt eine Vorhabenträgerin die Errichtung eines Hospizes für

schwerkranke Menschen. Im rückwärtigen, an den Wandlitzsee grenzenden

Grundstücksbereich (Flurstück 2609) soll ein öffentlicher Bürgerpark entstehen.

 

Das Areal ist im sowohl im derzeit ltigen Teilfchennutzungsplan als auch im Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes als gemischte Baufläche und als Fläche für

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

bzw. als Grünfläche/Parkanlage dargestellt. Um Baurecht für die Vorhaben zu

schaffen, wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz vom 18. Juni 2020 der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Beschluss-Nr. BV-GV/2020-0144) gefasst.

 

Das Grundstück „Kirchstraße 11“ befindet sich im Eigentum der Gemeinde Wandlitz.

Mit Beschluss Nr. BV-GV/2019-0096 vom 20. Februar 2020 wurde eine ca. 5.800 m² große Teilfläche des Flurstückes 2608 im Wege des Erbbaurechtes an die Vorhabenträgerin vergeben.

 

Zwischenzeitlich liegen Entwürfe für das Hospiz und den Bürgerpark vor. Im Gegensatz zur gemeindlichen Planung aus dem Jahr 2016 beschränkt sich das aktuelle Konzept r den Bürgerpark auf die Anlage von wenigen, überwiegend unbefestigten Wegen. Unter diesen Voraussetzungen ist die Notwendigkeit eines Planverfahrens für die Schaffung von Baurecht nicht unbedingt gegeben.

Vor diesem Hintergrund soll nunmehr auf Anregung der AG „Kirchstraße 11“ der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchstraße 11“ um das Flurstück 2609 (= Bereich des Bürgerparks) reduziert werden. Der geänderte Geltungsbereich beschränkt sich dann auf den Standort des geplanten Hospizes (Flurstück 2608).

 

Aus Sicht der Verwaltung bleibt ein Restrisiko bestehen. Aufgrund der Lage des Areals im Landschaftsschutzgebiet sowie im Uferschutzstreifen des Wandlitzer Sees ist es denkbar, dass im Baugenehmigungsverfahren durch die Baugenehmigungsbehörde ein Bebauungsplan gefordert wird. Dennoch gibt es Argumente, diesen etwaigen Forderungen der Baugenehmigungsbehörde entgegenzutreten. In der Risikoabschätzung wurde auch berücksichtigt, dass die Realisierung des Bürgerparks damit schon früher als es im Rahmen eines Planverfahrens möglich wäre - begonnen werden kann.

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen:    Nein

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchstraße 11“ wird um das Flurstück 2609 reduziert. Der neue Geltungsbereich beschränkt sich auf das Flurstück 2608.


Anlagen:

 

Geltunsbereich (alt)

Geltungsbereich (reduziert)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich_Kirchstraße11_alt (102 KB)    
Anlage 2 2 Geltungsbereich_Kirchstraße11_reduziert (104 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   23.03.2021 09:18:49   Jutta Henke