Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
§ 13 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz regelt, dass Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Ortsbeiräte durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der jeweiligen Ortsteile öffentlich bekannt gemacht werden.
Der Aushang erfolgt für den Ortsteil:
Basdorf vor dem Grundstück Prenzlauer Straße 85/Waldheimstraße Klosterfelde vor dem Grundstück Bahnhofstraße neben dem Feuerwehrdepot links Lanke vor dem Grundstück Bernauer Straße 7, Gemeindezentrum Lanke Prenden vor dem Grundstück Prendener Dorfstraße 22 Schönerlinde vor dem Grundstück Schönerlinder Chaussee 40, Gemeindezentrum Schönwalde vor dem Grundstück Hauptstraße 38 Stolzenhagen vor dem Grundstück Dorfstraße 31,Gemeindezentrum Wandlitz vor dem Grundstück Prenzlauer Chaussee 159 Zerpenschleuse vor dem Grundstück Liebenwalder Straße 13, Bürgerbüro
Im Herbst 2020 wurden die amtlichen Bekanntmachungskästen und darüber hinaus die nichtamtlichen Bekanntmachungs- und Schaukästen jeden Ortsteils im GIS (Geoinformationssystem) erfasst.
Alle Standorte sind in der jeweiligen Ortsteilkarte hinterlegt und der Zustand entsprechend fotodokumentiert.
Die Daten sind dieser Mitteilungsvorlage angefügt.
Der Ortsbeirat hat damit die Möglichkeit, die den Ortsteil betreffenden Daten auszuwerten und eine Entscheidung über die Nutzung konkret zu benennender nicht amtlicher Bekanntmachungs- und Schaukästen zu treffen. Die Nutzung schließt eine damit einhergehende Verantwortung ein.
Gesetzliche Grundlagen Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Ortsbeiräte nehmen diese Informationen zur Kenntnis.
Anlagen: Bilddokumentation
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