Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2021-0325  

 
 
Betreff: Erste Änderung der Satzung über die Erhebung der Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Der Bürgermeister
Federführend:OA_Ordnungsamt Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
   HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lanke Anhörung
19.04.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
20.04.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
29.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
17.05.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
27.05.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Erste Änderung Parkgebührensatzung korr

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 25.02.2021 die Erweiterung der Parkgebührenpflicht auf die kommunalen Parkplätze im OT Lanke und auf den kommunalen Parkplatz An der Kehlheide im Ortsteil Wandlitz beschlossen und die Bewirtschaftung dieser Parkplätze bei der Gemeinde/Ordnungs-amt belassen.

 

In den Vorberatungen und den Diskussionen zur Beschlussfassung wurden verschiedene Varianten für eine Änderung der Parkgebührensatzung diskutiert:

-          Erhöhung der Parkgebühr

-          Befristete Bewirtschaftung soll in ganzjährige Bewirtschaftung umgewandelt werden.

 

Das Ordnungsamt positioniert sich wie folgt:

Die Erhöhung der Parkgebühr ist durchaus angemessen und zeitgemäß. So sollte die Gebühr für die angefangene halbe Stunde von 0,25 € auf 0,50 € steigen, die Gebühr für die Tageskarte von 3,00 € auf 5,00 € steigen.

 

Auch erscheint es sinnvoll, die aktuell bestehende zeitliche Befristung aufzuheben (Februar bis November). Zunehmend erfreut sich die Gemeinde Wandlitz auch außerhalb der Badesaison wachsender Beliebtheit als Ausflugsziel. Insbesondere während der Corona-Pandemie war eine wachsende Besucherzahl zu verzeichnen. Auch wenn die Pandemie überstanden ist, gehen wir davon aus, dass die Gemeinde weiterhin ein beliebtes Tagesziel bleiben wird. Auch während der Frostperioden, insbesondere, wenn die Seen zugefroren sind, verzeichnen wir ein hohes Parkaufkommen von Besuchern. Daher schlagen wir vor, die saisonale gebührenfreie Zeit in der Satzung zu streichen.

 

Auch gibt es den Vorschlag des Ordnungsamtes, den Parkscheinautomaten auf dem Bahnhofsvorplatz Wandlitzsee zurückzubauen. Nach der Neugestaltung des Platzes werden dort nur noch 17 Parkflächen (ohne Sonderparkflächen) zur Verfügung stehen. Daher wird vorgeschlagen, diese Parkflächen zeitlich zu befristen, z.B. für drei Stunden.

 

In diesem Jahr sind im Haushaltsplan die Mittel für die beiden Parkscheinautomaten im OT Lanke eingeplant. Das Aufstellen dieser Automaten ist in Vorbereitung, insbesondere die technischen Aspekte sind derzeit in Klärung.

 

r die Parkscheinautomaten für den Parkplatz im OT Wandlitz sollten die finanziellen Mittel in den Haushaltsplan 2022 eingestellt werden, so dass deren Realisierung auch finanziell abgesichert ist. Im Haushaltsplan sind diese finanziellen Mittel nicht enthalten.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Straßenverkehrsgesetz

Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden

Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen

 

Beschlusshistorie/vorangegangene Vorlagen

BV-GV/2020-0177

BV-GV/2020-0266

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

Erwartete Mehreinnahmen aus Erhöhung der Parkgebühr ca. 20.000 €

Erwartete Mehreinnahme aus der Erweiterung der geb. Stellplätze in Lanke ca. 25.000 € (inkl. Erhöhung des Tagestickets)

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2021

54600 432101

 

35.000

 

2021

54600 783101

 

20.000

 

2021

54600 522100

 

3.000

 

2021

54600 529101

 

2.500

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die beigefügte Erste Änderung der Satzung über die Erhebung der Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz.


Anlagen:

Erste Änderung der Satzung über die Erhebung der Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erste Änderung Parkgebührensatzung korr (108 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   17.05.2021 10:00:56   Laura Hennig