Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 25.02.2021 die Erweiterung der Parkgebührenpflicht auf die kommunalen Parkplätze im OT Lanke und auf den kommunalen Parkplatz An der Kehlheide im Ortsteil Wandlitz beschlossen und die Bewirtschaftung dieser Parkplätze bei der Gemeinde/Ordnungs-amt belassen.
In den Vorberatungen und den Diskussionen zur Beschlussfassung wurden verschiedene Varianten für eine Änderung der Parkgebührensatzung diskutiert: - Erhöhung der Parkgebühr - Befristete Bewirtschaftung soll in ganzjährige Bewirtschaftung umgewandelt werden.
Das Ordnungsamt positioniert sich wie folgt: Die Erhöhung der Parkgebühr ist durchaus angemessen und zeitgemäß. So sollte die Gebühr für die angefangene halbe Stunde von 0,25 € auf 0,50 € steigen, die Gebühr für die Tageskarte von 3,00 € auf 5,00 € steigen.
Auch erscheint es sinnvoll, die aktuell bestehende zeitliche Befristung aufzuheben (Februar bis November). Zunehmend erfreut sich die Gemeinde Wandlitz auch außerhalb der Badesaison wachsender Beliebtheit als Ausflugsziel. Insbesondere während der Corona-Pandemie war eine wachsende Besucherzahl zu verzeichnen. Auch wenn die Pandemie überstanden ist, gehen wir davon aus, dass die Gemeinde weiterhin ein beliebtes Tagesziel bleiben wird. Auch während der Frostperioden, insbesondere, wenn die Seen zugefroren sind, verzeichnen wir ein hohes Parkaufkommen von Besuchern. Daher schlagen wir vor, die saisonale gebührenfreie Zeit in der Satzung zu streichen.
Auch gibt es den Vorschlag des Ordnungsamtes, den Parkscheinautomaten auf dem Bahnhofsvorplatz Wandlitzsee zurückzubauen. Nach der Neugestaltung des Platzes werden dort nur noch 17 Parkflächen (ohne Sonderparkflächen) zur Verfügung stehen. Daher wird vorgeschlagen, diese Parkflächen zeitlich zu befristen, z.B. für drei Stunden.
In diesem Jahr sind im Haushaltsplan die Mittel für die beiden Parkscheinautomaten im OT Lanke eingeplant. Das Aufstellen dieser Automaten ist in Vorbereitung, insbesondere die technischen Aspekte sind derzeit in Klärung.
Für die Parkscheinautomaten für den Parkplatz im OT Wandlitz sollten die finanziellen Mittel in den Haushaltsplan 2022 eingestellt werden, so dass deren Realisierung auch finanziell abgesichert ist. Im Haushaltsplan sind diese finanziellen Mittel nicht enthalten.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Straßenverkehrsgesetz Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen
Beschlusshistorie/vorangegangene Vorlagen BV-GV/2020-0177 BV-GV/2020-0266
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Erwartete Mehreinnahmen aus Erhöhung der Parkgebühr ca. 20.000 € Erwartete Mehreinnahme aus der Erweiterung der geb. Stellplätze in Lanke ca. 25.000 € (inkl. Erhöhung des Tagestickets)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die beigefügte Erste Änderung der Satzung über die Erhebung der Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz. Anlagen: Erste Änderung der Satzung über die Erhebung der Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz
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