Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss BV-GV/2020-0261 vom 26.02.2021 beschloss die Gemeindevertretung die Rückabwicklung des Erbbaurechtsvertrages zur Errichtung einer Integrationskindertagesstätte im Ortsteil Klosterfelde. Damit einhergehend soll das KITA-Gebäude in der Bauherrschaft der Gemeinde Wandlitz errichtet werden. Die Investitionsmaßnahme hat ein Volumen von 3,8 Mio. €.
Nach geltender Haushaltssatzung §5 Punkt 4b) ist eine Nachtragssatzung zu erlassen „bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 1% des Gesamthaushaltsvolumens“. Das entspricht ca. 0,5 Mio. €. Mit der o.g. (neuen) Investitionsmaßnahme ist also eine Nachtragssatzung zu erlassen.
Die Änderungen beschränken sich auf die finanziellen Auswirkungen des o.g. Beschlusses.
Lediglich die Schlüsselzuweisungen, der Familienleistungsausgleich und die Höhe der Kreisumlage wurden aktualisiert. Hier wurden bereits für das Jahr 2021 konkretere Zahlen mitgeteilt und aus der bisherigen Erfahrung achtet die Kommunalaufsicht darauf, dass diese Erkenntnisse in einen Nachtrag mit einfließen.
Der Kämmerer wirbt dafür, den Nachtragshaushaltsplan nur auf die notwendigen Änderungen zu beschränken. Die Arbeiten am Haushaltsplan 2022 haben schon begonnen, so dass etwaige Vorschläge eher für den neuen Haushaltsplan diskutiert werden sollten.
Beschlusshistorie:
BV-GV/2020-0261 BV-GV/2020-0224
Gesetzliche Grundlagen
Haushaltssatzung der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2021§68 BbgKVerf. Finanzielle Auswirkungen: Ja Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 1. Nachtragssatzung einschließlich des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2021 in der Fassung vom 19.03.2021. Anlagen:
- 1. Nachtragssatzung/1. Nachtragshaushaltsplan 2021 der Gemeinde Wandlitz in der Fassung vom 19.03.2021
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