Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Antrag zur Nutzungsänderung der Ladenflächen in eine Zahnarztpraxis und ein Ladenlokal sowie zur Umnutzung von Wohnungen zu Gemeinschaftsräumen Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 187, 189 und 191, Flur 4, Flurstücke 913 - 915  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 24
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 20.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
MV/2021-0071 Antrag zur Nutzungsänderung der Ladenflächen in eine Zahnarztpraxis und ein Ladenlokal sowie zur Umnutzung von Wohnungen zu Gemeinschaftsräumen
Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 187, 189 und 191, Flur 4, Flurstücke 913 - 915
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:BA34
Der Bürgermeister
BA34
Aktenzeichen:W 63040083/17
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    K_Kämmerei

 

 

Herr Dudyka informiert über den Vor-Ort-Termin im Herbst letzten Jahres. Der Bauherr hatte eingeladen. Seitens des Ortsbeirates gibt es keine Beanstandungen hinsichtlich der Umnutzung.

Frau Guse meldet sich zu Wort und steht dem kritisch gegenüber. Der Bauherr hat sich an all die vereinbarten Punkte nicht gehalten, wie z.B. mit dem Baukörper 2,30 m von der Straße zurückzugehen, auch die zugesicherte ambulanten Tagespflege fehlt. Frau Guse bittet Herrn Striegler aus der Mitteilungsvorlage eine Beschlussvorlage zu bilden, um eine Positionierung des Ortsbeirates herbeizuführen, ob die Mitglieder d’accord sind mit der Handlung der Bauverwaltung.

Herr Dudyka bezieht Stellung zu den Punkten von Frau Guse.

 

Herr Striegler ist unsicher, welche Auswirkungen diese Umwandlung der MV in eine BV hat.

Der Ortsbeirat nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis mit der Ergänzung, dass die Mitglieder des Ortsbeirates den Zeitablauf des Einreichens als fraglich halten, obwohl die Nutzungsänderung rechtzeitig bekannt war.

 


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss nimmt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag zur Nutzungsänderung der Ladenflächen in eine Zahnarztpraxis und ein Ladenlokal (Nonfood) sowie von zwei Wohnungen zu Gemeinschaftsräumen zur Kenntnis.