Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Ruhlsdorfer Straße", Gemarkung Wandlitz - Auslegungsbeschluss -  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 18
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 20.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2021-0326 Bebauungsplan "Ruhlsdorfer Straße", Gemarkung Wandlitz
- Auslegungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA35
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    K_Kämmerei
   Bgm

Frau Guse fragt an, ob die Festsetzungen aus dem Antrag BV-GV/2021-0328, welche aus Empfehlungen der Vorprüfung der W.O.W resultieren, eingearbeitet wurden. Wenn dem so ist, dann kann durch Herrn Striegler der TOP 19 von der Tagesordnung gestrichen werden.

 

Herr Wernowsky erläutert ausführlich aufkommende Fragen zu der intensiven Diskussion u.a. zu Punkten der Mindestgrundstücksgröße.

Die Konkretisierung der Planungsziele hätten nach dem Aufstellungsbeschluss kommen müssen. Es liegt bereits ein fertiger Entwurf vor.

 

Herr Striegler bittet um Aufnahme des Passus unter Punkt 3.1., dass die Länge oder Tiefe der Gebäude nicht 16 m überschreiten soll.

Er findet es schade, dass er die konkreten Empfehlungen im Auslegungsbeschluss nicht eins zu eins wiederfindet. Er befürwortet aber die Empfehlung von Herrn Dudyka der Beschlussvorlage zuzustimmen, jedoch wird durch die BV-GV/2021-0328 deutlich gemacht, den laufenden Prozess kritisch und verändernd zu begleiten.

 

Herr Hintze findet den Auslegungsbeschluss gelungen, möchte noch auf redaktionelle Punkte hinweisen, die angepasst werden sollten:

Auf Seite 1, zweiter Absatz „Mit Beschluss BV-GV/2018-0453 vom 12.04.2018…“ in Klammern die alte Bezeichnung, Drei heilige Pfühlen einzusetzen, weiterhin auf S. 16 unter Punkt 1.3.1 (Planungsbindungen) „...im wirksamen Teilflächennutzungsplan…“

Weiterhin gibt Herr Hintze den generellen Hinweis, nicht die Baumschutzsatzung zu zitieren, da sie derzeit überarbeitet wird. Er empfiehlt auf den Stand der derzeit geltenden Baumschutzsatzung zu verweisen.

Herr Hintze regt an, eine Regelung zu finden, diese Plastiksichtschutzstreifen (Einflechtungen) in den Einfriedungen zu verhindern.

Herr Wernowsky bezieht dazu Stellung.

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

1.     dass der vorliegende Planentwurf in der Fassung Dezember 2020 mit Begründung gebilligt wird.

 

2.     dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 zu unterrichten, die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 5

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0