1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt
gem. § 4 Umlegungsausschussverordnung (UmlAussV) vom 11.10.1994über den Vorsitzenden,
stellvertretenden Vorsitzenden, ein weiteres Mitglied und deren Vertreter:
Stellvertreter: Herr
RechtsanwaltVertreter:Herr RechtsanwaltDr.
Frank EngelmannVolker
Krane
Weiteres Mitglied: Herr EckartAdolphVertreter:Herr Markus Coelen
2. Als Mitglieder der Gemeindevertretung werden
gewählt:
1.……………………………………..Vertreter:………………….....
2.……………………………………..Vertreter:……………………..
18.11.2008 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt
gem. § 4 Umlegungsausschussverordnung (UmlAussV) vom 11.10.1994über den Vorsitzenden,
stellvertretenden Vorsitzenden, ein weiteres Mitglied und deren Vertreter:
Stellvertreter: Herr
RechtsanwaltVertreter:Herr RechtsanwaltDr.
Frank EngelmannVolker
Krane
Weiteres Mitglied: Herr EckartAdolphVertreter:Herr Markus Coelen
2. Als Mitglieder der Gemeindevertretung werden
gewählt:
1.……………………………………..Vertreter:………………….....
2.……………………………………..Vertreter:……………………..
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
5
Ablehnung:
Enthaltung:
24.11.2008 - A1 Hauptausschuss
Ö 26 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt
gem. § 4 Umlegungsausschussverordnung (UmlAussV) vom 11.10.1994über den Vorsitzenden,
stellvertretenden Vorsitzenden, ein weiteres Mitglied und deren Vertreter:
Stellvertreter: Herr
RechtsanwaltVertreter:Herr RechtsanwaltDr.
Frank EngelmannVolker
Krane
Weiteres Mitglied: Herr EckartAdolphVertreter:Herr Markus Coelen
2. Als Mitglieder der Gemeindevertretung werden
gewählt:
1.Frau
Maria BrandtVertreter:………………….....
2.Herr
Klaus Pawlowski Vertreter:……………………..
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:10
Ablehnung:-
Enthaltung:-
04.12.2008 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 34 -
17.12.2008 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 26 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt gem. § 4
Umlegungsausschussverordnung (UmlAussV) vom 11.10.1994über den Vorsitzenden,
stellvertretenden Vorsitzenden, ein weiteres Mitglied und deren Vertreter: