Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Datum: Di, 10.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:10
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
Anlagen:
200113 Richtlinie sozialgerechte Baulandentw - 200220_Richtlinie__Baulandentwicklung_Werneuchen_red

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit      
Ö 3  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 15.09.2020  
A2-08/2020  
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Information und Anfragen von Ausschussmitgliedern      
Ö 7     Beantwortung von Protokollaufträgen      
Ö 8  
Neugestaltung Bahnhofsvorplatz Wandlitzsee  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0228  
Ö 9  
Haushaltsreste 2019 hier: Abgang von Haushaltsresten
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0231  
Ö 10  
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2021
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0224  
Ö 11  
Antrag auf Zulassung einer Abweichungvon von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz, 2. Änderung Gemarkung Wandlitz, Berliner Weg, Flur 2, Flurstück 1011  
Enthält Anlagen
BV-A1/2020-0064  
Ö 12  
Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße" in der Gemarkung Wandlitz/ Errichtung Carport  
Enthält Anlagen
BV-A1/2020-0062  
Ö 13  
Bauantrag zur Errichtung einer Sporthalle (Gymnasium), Gemarkung Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-A1/2020-0065  
Ö 14  
Bebauungsplan "Seetrift", Gemarkung Wandlitz - Aufstellungsbeschluss -
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0195  
Ö 15  
Bebauungsplan "An der Wegener Straße", Gemarkung Wandlitz - Auslegungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0225  
Ö 16  
Errichtung eines neuen Gebäudes für die Kita "Spatzennest" im Ortsteil Klosterfelde  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0226  
Ö 17  
Bebauungsplan "Marken-Discounter - Bahnstraße" in der Gemarkung Basdorf - Aufstellungsbeschluss -
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0232  
Ö 18  
Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee", Gemarkung Wandlitz -Weitere Konkretisierung der Planungsziele-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0233  
Ö 19  
Bebauungsplan "Am Linaweg", Gemarkung Klosterfelde - Auslegungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0234  
Ö 20  
Städtebauliches Konzept für den Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0235  
Ö 21  
Eindämmung überbordender Bauvorhaben - Infrastruktur bewahren und ausbauen - Wachstum mit Augenmaß - Dorfcharakter unserer Ortsteile erhalten - Ökologie bewahren - Tourismus fördern  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0239  
Ö 22  
Fraktion BVB/FREIE WÄHLER - Erhalt des Waldsiedlungscharakters in unserer Gemeinde bei Neubauvorhaben im Rahmen von B-Plänen
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0204  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Baumsituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Bebauungsplangebiet vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

  1. Wesentliche Vegetationsmerkmale sind zu berücksichtigen.

 

 

   
    10.09.2020 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 31 - vertagt
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 21 (Hintze)

Ablehnung:   1

Enthaltung:     2 

 

   
    02.11.2020 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  1

Ablehnung:  6

Enthaltung:  0

 

   
    02.11.2020 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  6

Ablehnung:  1

Enthaltung:  1 (Hintze)

 

   
    03.11.2020 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 14 - abgelehnt
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  0

Ablehnung:  3

Enthaltung:  0

 

   
    03.11.2020 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 2 

Ablehnung: 1 

Enthaltung: 2 

 

   
    04.11.2020 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  9

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    04.11.2020 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  3

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    05.11.2020 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 13 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Baumsituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmung der Änderung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  1

Ablehnung:  0

Enthaltung: 1

 

   
    05.11.2020 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

3. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 3 Ablehnung: 0  Enthaltung: 0 

 

   
    05.11.2020 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Baumsituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 3

Ablehnung: 0

Enthaltung: 1

 

   
    10.11.2020 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 22 - 
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 

Ablehnung: 

Enthaltung: 

 

   
    12.11.2020 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
    Ö 9 - 
   

Beschluss:

 

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis dazu:

Zustimmung: 3

Ablehnung: 0

Enthaltung: 2

 

Abstimmung zur Beschlussvorlage mit den zuvor beschlossenen Änderungen:

Zustimmung: 3

Ablehnung: 0

Enthaltung: 2

 

 

 

 

   
    16.11.2020 - A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Baumsituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  4

Ablehnung:  0

Enthaltung:  1

 

   
    18.11.2020 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Baumsituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  5

Ablehnung:  1

Enthaltung:  0

 

   
    23.11.2020 - A1 Hauptausschuss
    Ö 37 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Baumsituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis mit Ergänzung:

 

Zustimmung:  5

Ablehnung:  0

Enthaltung:  3

 

   
    03.12.2020 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 43 - 
   

Beschluss:

r die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Baumsituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

  1. Wesentliche Vegetationsmerkmale sind zu berücksichtigen.

 

 

   
    07.12.2020 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 3 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen

 

  1. eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Baumsituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.

 

  1. Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.

 

 

  1. Sollten keine Bäume auf dem Bebauungsplangebiet vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.

 

  1. Wesentliche Vegetationsmerkmale sind zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 16 (Hintze)

Ablehnung:  2

Enthaltung:    2 

 

Ö 23  
Antrag der Fraktionen SPD, Fraktionsgemeinschaft Linke/ Grüne/ UWG - Bauvorhaben Erneuerung Regenwasserableitung Kirchstraße Dorfkern OT Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-A1/2020-0066  
Ö 24  
Einstellung des Projekts "87 km-Rundwanderweg Wandlitzer Seenweg"
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0216  
Ö 25  
Achsenentwicklungskonzept Nord-Ost-Raum Sachstand  
Enthält Anlagen
MV/2020-0038  
Ö 26  
Bericht zum Sachstand Einführung der Richtlinie sozialverträgliche Baulandausweisung (analog Werneuchen)      
N 1     Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 15.09.2020    
N 2     Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 200113 Richtlinie sozialgerechte Baulandentw - 200220_Richtlinie__Baulandentwicklung_Werneuchen_red (6785 KB)