Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Marken-Discounter - Bahnstraße" in der Gemarkung Basdorf - Aufstellungsbeschluss -  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 17
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:10
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0232 Bebauungsplan "Marken-Discounter - Bahnstraße" in der Gemarkung Basdorf
- Aufstellungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA33
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 23.11.2020
Aktenzeichen:B 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL

Herr Woehrlin kritisiert, dass das Grundstück nahezu vollständig versiegelt wird, weder Flächen für die Verbringung von Niederschlagwasser noch Ausgleichsmaßnahmen dargestellt sind.

Frau Bornkessel erinnert, dass es sich hier lediglich um einen Aufstellungsbeschluss handelt. Es stellt sich die Frage, ob die Gemeinde dieses Bauvorhaben begleiten möchte oder nicht. Im Rahmen der Aufstellung können Punkte, wie u.a. Versiegelung und Ausgleichsmaßnahmen, geregelt werden.

Herr Uwe Liebehenschel informiert, dass der Ortsbeirat Basdorf der Beschlussvorlage zugestimmt hat, unter der Maßgabe des nachhaltigen und ökologischen Bauens.

Der Bürgermeister erklärt, dass eine Einhausung der Anlieferungsstelle sowie eine Begrünung der Parkplatzfläche vorgeschlagen wurden.

Es wird dem Vorschlag des Ortsbeirates Basdorf gefolgt und über den geänderten Beschluss abgestimmt.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Marken-Discounter – an der Bahnstraße“ für das Areal der Gemarkung Basdorf in der Flur 6, Flurstücke 853 und 855. Die beigefügte Flurkarte ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.
  3. Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde Wandlitz von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten freizustellen und eventuelle mögliche Folgekosten zu übernehmen.
  4. Dem Investor wird nachhaltiges und ökologisches Bauen aufgegeben, einschließlich Aufstellung eines Grünordnungsplanes.

 

 


Abstimmungsergebnis: (geänderter Beschluss)

Zustimmung:  5 (Hr. Hintze)

Ablehnung:  0

Enthaltung:  2