Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Es wird u.a. darüber diskutiert, ob eine Verschiebung der Baugrenzen sinnvoll ist, warum eine Überplanung des Grundstückes geboten ist und ob nicht ein städtebauliches Konzept und klar definierte Zielvorstellungen erforderlich sind. Die Verwaltung hat Interesse daran, dieses Grundstück einer touristischen Nutzung zuzuführen. Nach Abstimmung (einstimmig) wurde Frau Guse das Wort erteilt. Frau Guse gibt zu bedenken und findet es sträflich, dass das Vorhaben im beschleunigten Verfahren, ohne Umweltprüfung erfolgen soll. Frau Bornkessel informiert, dass dieses § 13 a BauGB Verfahren vorgeschlagen wurde, was im möglich rechtlichen Rahmen ist. Als Gemeindevertreter kann auch das normale Verfahren mit Umweltprüfung gefordert werden. Frau Bohnebuck stellt den Antrag auf 1. Lesung. Zur Beurteilung des Beschlusses ist ein städtebauliches Konzept vorzulegen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seetrift“ in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1205 gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren mit folgenden Planungszielen: - Schaffung von Planungs- und Baurecht; - Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen;
2. Die Vereinbarkeit mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung anzufragen.
3. Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und ggf. eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten sowie ggf. von Folgekosten.
4. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.
Abstimmungsergebnis: (1. Lesung) Zustimmung: 5 (Hr. Hintze) Ablehnung: 2 Enthaltung: 0
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