Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage
beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange der öffentlichen Auslegung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt
sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Bebauungsplanentwurf
eingearbeitet werden.
14.03.2005 - Ortsbeirat Schönwalde
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage
beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange der öffentlichen Auslegung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt
sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Bebauungsplanentwurf
eingearbeitet werden.
Der Ortsbeirat stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.
22.03.2005 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage
beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange der öffentlichen Auslegung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt
sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Bebauungsplanentwurf
eingearbeitet werden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Der Bauausschuss beschließt im Block abzustimmen.
Zustimmung:6
Ablehnung:
Enthaltung:
04.04.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage
beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange der öffentlichen Auslegung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt
sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Bebauungsplanentwurf
eingearbeitet werden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.10
Ablehnung:.
Enthaltung:.
14.04.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage
beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange der öffentlichen Auslegung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt
sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Bebauungsplanentwurf
eingearbeitet werden.
Verkauf des Grundstücks in Stolzenhagen, Seepromenade 9, Flur 3, Flurstück 96 an den Nutzungsberechtigten gem. § 68 Sachenrechtsbereinigungsgesetz zum hälftigen Verkehrswert