Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0265  

 
 
Betreff: Beantragung der Anerkennung als "Staatlich anerkannter Erholungsort"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
14.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
14.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
14.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde abgelehnt   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
14.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
14.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse geändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
15.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
16.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
21.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde abgelehnt   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
22.03.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
04.04.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.04.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Der Bürgermeister wurde durch die Gemeindevertretung beauftragt, anhand der im Gesetz über die Anerkennung als Kurort und Erho
Begründung / Erläuterung

Der Bürgermeister wurde durch die Gemeindevertretung beauftragt, anhand der im Gesetz über die Anerkennung als Kurort und Erholungsort im Land Brandenburg vom 14.02.1994 genannten Voraussetzungen eine Bestandsaufnahme und –bewertung hinsichtlich einer möglichen Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort für die Gemeinde Wandlitz durchzuführen.

 

Die Bestandsaufnahme, - bewertung wurde auf der Grundlage des für die Antragstellung notwendigen Erhebungsbogen (siehe Anlage 1) vollzogen. Die Bestandsaufnahme wurde für alle Ortsteile gleichermaßen durchgeführt. Hierbei muss zum gegenwärtigem Zeitpunkt festgestellt werden, dass nach Ansicht der Verwaltung kein Ortsteil  den  Anforderungen genügt. Gemäß der Bestandsbewertung kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz aufgrund ihrer räumlichen Lage, infrastrukturellen und touristischen Voraussetzungen vordergründig dem Status als staatlich anerkannter Erholungsort nahe kommen. Dazu zählen insbesondere auch das Prokopfangebot an gastronomischen und touristischen Einrichtungen (Museen, Freibäder, Wandermöglichkeiten) sowie auch entsprechende qualitative Standards.

Ein weiteres entscheidendes Kriterium ist die bereits vollzogene Entwicklung von Gewerbeansiedlungen in den einzelnen Ortsteilen. Ortsteile wie Schönerlinde, Schönwalde, Basdorf und Klosterfelde sind insbesondere ortsbildbezogen durch eine Anzahl von gewerblichen Ansiedlungen geprägt. Diese Ortsteile sollten insbesondere darin ihre Entwicklungsmöglichkeiten sehen.

 

Gemäß den Begriffsbestimmungen -Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen- sind Voraussetzungen für eine Prädikatisierung als Erholungsort eine Bioklimabeurteilung und eine Vorbeurteilung der Luftqualität, in deren Ergebnis ggf. einjährige Messungen zur Ermittlung der Immissionsbelastung gefordert werden können. Ein entsprechendes Angebot für die Gemeinde Wandlitz mit allen Ortsteilen wurde über den Deutschen Wetterdienst bereits eingeholt.  Die Kosten für die Klimabeurteilung des gesamten Gemeindegebietes belaufen sich auf ca. 8500 € brutto und müssten in dem entsprechenden Anteil haushaltsmäßig eingestellt werden.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gesetz über die Anerkennung als Kurort und Erholungsort im Land Brandenburg

(Brandenburgisches Kurortegesetz - BBg KOG)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein    (siehe Erläuterung)

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

Anlagen:

Anlagen: