Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Bürgermeister wurde durch die Gemeindevertretung beauftragt, anhand der im Gesetz über die Anerkennung als Kurort und Erholungsort im Land Brandenburg vom 14.02.1994 genannten Voraussetzungen eine Bestandsaufnahme und –bewertung hinsichtlich einer möglichen Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort für die Gemeinde Wandlitz durchzuführen. Die Bestandsaufnahme, - bewertung wurde auf der Grundlage des für die Antragstellung notwendigen Erhebungsbogen (siehe Anlage 1) vollzogen. Die Bestandsaufnahme wurde für alle Ortsteile gleichermaßen durchgeführt. Hierbei muss zum gegenwärtigem Zeitpunkt festgestellt werden, dass nach Ansicht der Verwaltung kein Ortsteil den Anforderungen genügt. Gemäß der Bestandsbewertung kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz aufgrund ihrer räumlichen Lage, infrastrukturellen und touristischen Voraussetzungen vordergründig dem Status als staatlich anerkannter Erholungsort nahe kommen. Dazu zählen insbesondere auch das Prokopfangebot an gastronomischen und touristischen Einrichtungen (Museen, Freibäder, Wandermöglichkeiten) sowie auch entsprechende qualitative Standards. Ein weiteres entscheidendes Kriterium ist die bereits vollzogene Entwicklung von Gewerbeansiedlungen in den einzelnen Ortsteilen. Ortsteile wie Schönerlinde, Schönwalde, Basdorf und Klosterfelde sind insbesondere ortsbildbezogen durch eine Anzahl von gewerblichen Ansiedlungen geprägt. Diese Ortsteile sollten insbesondere darin ihre Entwicklungsmöglichkeiten sehen. Gemäß den Begriffsbestimmungen -Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen- sind Voraussetzungen für eine Prädikatisierung als Erholungsort eine Bioklimabeurteilung und eine Vorbeurteilung der Luftqualität, in deren Ergebnis ggf. einjährige Messungen zur Ermittlung der Immissionsbelastung gefordert werden können. Ein entsprechendes Angebot für die Gemeinde Wandlitz mit allen Ortsteilen wurde über den Deutschen Wetterdienst bereits eingeholt. Die Kosten für die Klimabeurteilung des gesamten Gemeindegebietes belaufen sich auf ca. 8500 € brutto und müssten in dem entsprechenden Anteil haushaltsmäßig eingestellt werden. Gesetzliche Grundlagen Gesetz über die Anerkennung als Kurort und Erholungsort im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kurortegesetz - BBg KOG) Finanzielle Auswirkungen: ja nein (siehe Erläuterung)
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben. Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten. Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen. Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst Anlagen: |
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