Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Häser macht auf die durch diesen Beschluss für die Gemeinde entstehenden Kosten aufmerksam, er möchte wissen, welche Kosten genau auf die Gemeinde zukommen und wofür diese entstehen. Herr Tiepelmann teilt mit, dass das so nicht richtig ist. Zielsetzung der Vorlage ist auch eine andere, nämlich bei künftigen Beschlussfassungen auf das Ziel „Erholungsort“ hinzuwirken. Herr Liste weist auf einen Fehler im Beratungsverlauf hin. Schönerlinde hat die Vorlage nicht ungeändert beschlossen, sondern abgelehnt. Herr Myliss ist der Auffassung, dass Zerpenschleuse bereits ein staatlich anerkannter Erholungsort sei. Herr Tiepelmann wird das prüfen lassen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben. Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten. Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen. Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 24 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1 |
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