Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz nimmt die erteilten Genehmigungen zu anliegenden überplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis. Gesetzliche Grundlagen § 35 Abs.2 Nr. 17 GO Brandenburg in Verbindung mit § 4 der Haushaltssatzung 2005 der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja
Mitteilung: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz nimmt anliegende Genehmigungen für überplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis: 46410 54000 Kita Basdorf, Bewirtschaftungskosten 63000 94020 Straßenbau Basdorf, Waldcorso 77100 93510 Bauhof, Kauf Fahrzeug |
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