Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0273  

 
 
Betreff: Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg für die Erschließungsanlage "1. BA B 109 vom Langen Grund südlich bis einschließlich Prenzlauer Chaussee Flurstück 394 und 242" in der Gemeinde Wandlitz, OT Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Dornbach, GundelaAktenzeichen:BA 13
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
22.03.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
04.04.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.04.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung "1. BA B 109 vom Langen Grund bis Prenzlauer Chaussee
Anlage 1 Kostenrechnung

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) vom 11
Begründung / Erläuterung

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) vom 11.08.2004 wurde die Unwirksamkeit der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz aus dem Jahre 1993 festgestellt.

 

Um für die zu erstellenden Beitragsbescheide für die Baumaßnahme „ 1. BA  B 109 vom Langen Grund südlich bis einschließlich Prenzlauer Chaussee Flurstück 394 und 242“ eine wirksame Rechtsgrundlage zu erhalten, ist der rückwirksame Erlass einer Straßenbaubeitragssatzung erforderlich.

 

Gemäß der vorliegenden Rechtssprechung ist hierzu eine maßnahmebezogene Satzung zu erlassen.

 

Die Kalkulation des Beitragssatzes liegt in der Anlage 1 bei.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

-         Gemeindeordnung (GO)

-         Kommunalabgabengesetz (KAG)

-         Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg für die Erschließungsanlage "1. BA B 109 vom Langen Grund südlich bis einschließlich Prenzlauer Chaussee Flurstück 394 und 242" in der Gemeinde Wandlitz, OT Wandlitz.

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzung einschließlich Anlage 1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung "1. BA B 109 vom Langen Grund bis Prenzlauer Chaussee (16 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 Kostenrechnung (4 KB)