Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0264  

 
 
Betreff: Auflösung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03 durch einen Vertrag nach § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Füssel, GabrieleAktenzeichen:K5 Exklaven Sophien
Federführend:K_Liegenschaften Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
14.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
14.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden abgelehnt   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
14.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
14.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen geändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
14.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse geändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
15.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
16.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf vertagt     
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
21.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
22.03.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
04.04.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.04.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Marienwerder liegen die zur Gemeinde Wandlitz gehörenden Exklaven Sophienstädt 02
Begründung / Erläuterung

Innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Marienwerder liegen die zur Gemeinde Wandlitz gehörenden Exklaven Sophienstädt 02 und 03.

Der Landrat des Landkreises Barnim ist vom Ministerium des Innern angehalten worden, die betroffenen Gemeinden aufzufordern, Verträge nach

§ 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung zum Zwecke der Auflösung aller noch existierenden Exklaven abzuschließen. Im Falle des Scheiterns gemeindlicher Bemühungen, freiwillige Verträge abzuschließen, kann das Ministerium des Innern in Fällen des § 9 Abs. 6 GO, dies sind Fälle von geringer Bedeutung, von der gesetzlich geregelten Ermächtigung Gebrauch machen und Gebietsänderungen durch eine Exklavenaufhebungsverordnung beseitigen.

Die Exklaven Sophienstädt 02 und 03 setzen sich aus den in der Anlage aufgeführten Grundstücken, welche sich alle in der Gemarkung Sophienstädt befinden, zusammen. Der Flächenverlust, welcher sich lediglich auf die grundbuchmäßige Erfassung auswirkt, beträgt 32951 m². Auf die steuerliche Erfassung und der daraus folgenden Veranlagung, wie Grundsteuer A und B sowie der Schlüsselzuweisung, hat der Flächenverlust keine Auswirkung.

Gemeindliche Grundstücke befinden sich keine in den genannten Exklaven.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 9 Abs. 2 Gemeindeordnung

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, dass zwischen dem Amt Biesenthal und der Gemeinde Wandlitz ein öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03- nach § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung abgeschlossen wird.

Anlagen:

Anlagen:

Tabellarische Übersicht der Exklaven Sophienstädt 02 und 03