Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0271  

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
14.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
14.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
14.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
14.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
14.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
15.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
16.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
21.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
04.04.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.04.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
1.Änderungssatzung der Hauptsatzung

Mit der Herausgabe eines Amtsblattes für die Gemeinde Wandlitz sollen zukünftig Satzungen, ortsrechtliche Vorschriften, Besch
Begründung / Erläuterung

Mit der Herausgabe eines Amtsblattes für die  Gemeinde Wandlitz (Nord/Süd) sollen zukünftig Satzungen, ortsrechtliche Vorschriften, Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Haupt- und Finanzausschusses sowie öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde im amtlichen Teil des Amtsblattes bekannt gemacht werden.

 

§ 13 der Hauptsatzung der Gemeinde ist zu ändern.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 5, 6 und 35 Abs.2 Nr. 2 Gemeindeordnung Land Brandenburg

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

73.350

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2005

60.350

02400

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

Anlagen:

Anlagen:

1. Änderungssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.Änderungssatzung der Hauptsatzung (5 KB)