Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0270  

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Brunnenbau" OT Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
22.03.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
04.04.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.04.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Das Plangebiet der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 540 und 1828 ist laut genehmigtem Flächennutzungsplan der Gemeinde Ba
Begründung / Erläuterung

 

Das Plangebiet der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 540 und 1828 ist laut genehmigtem Flächennutzungsplan der Gemeinde Wandlitz nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung gem. § 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als gemischte Baufläche und Wohnbaufläche aus-gewiesen. Um Baurecht für dieses Areal zu schaffen, ist eine verbindliche Bauleitplanung er-forderlich.

 

Die Landhaus Wandlitz GmbH & Co KG beabsichtigt als Vorhabenträger auf dem o.g. Areal eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern zu realisieren. Der Vorhabenträger verpflichtet sich durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme sämtlicher Kosten, die im Rahmen des Planungsverfahrens entstehen.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

§         Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

§         Schaffung von Planungs- und Baurecht für das Areal

§         Klärung der erforderlichen Erschließung

§         Klärung der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen

 

Der Beschluss über die Aufstellung des  Bebauungsplanes ist gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich  bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.              Für das Areal der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstücke 540 und 1828 einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Flurkarte wird als Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.              Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Das Planungsbüro ist in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung zu benennen.

3.              Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen.

Anlagen:

Anlagen:

 

(4 Seiten)

Auszug aus dem Flächennutzungsplan Wandlitz

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Bebauungsvorschlag