Für das Areal der Gemarkung Wandlitz, Flur 6,
Flurstücke 540 und 1828 einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Flurkarte
wird als Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher
Vertrag abzuschließen. Das Planungsbüro ist in Abstimmung mit der
Gemeindeverwaltung zu benennen.
Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung
durchzuführen.