Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Es wird angefragt, ob der Gemeinde durch diesen Beschluss Kosten entstehen. Frau Degen kann dies nicht genau sagen, es werden jedoch auf keinen Fall größere Beträge sein. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, dass zwischen dem Amt Biesenthal und der Gemeinde Wandlitz ein öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03- nach § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung abgeschlossen wird. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 24 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1 |
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