Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz nimmt die erteilten Genehmigungen zu anliegenden überplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis. Gesetzliche Grundlagen § 35 Abs. 2 Nr. 17 GO Brandenburg in Verbindung mit § 4 der Haushaltssatzung 2005 der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja
Mitteilung: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz nimmt anliegende Genehmigungen für überplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis: 1.46400.64000 Tageseinrichtungen für Kinder; Versicherungen 2.88000.94010 Stolzenhagen Gemeindezentrum; Um- und Ausbau |
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