Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gesetzliche Grundlagen § 35 Abs. 2 Nr. 16 GO Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: nein
Mitteilung: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz nimmt die durch den Bürgermeister festgestellte Jahresrechnung 2004 der Gemeinde Wandlitz zur Kenntnis und beantragt beim Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Barnim die Prüfung der Jahresrechnung. |
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