Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung Wandlitz am 28.10.2004 wurde die Verwaltung beauftragt, die Herausgabe des Amtsblattes für die Gemeinde Wandlitz vorzubereiten. In diesem Zusammenhang wurde die in der Anlage befindliche 1.Seite für das zukünftige Amtsblatt erarbeitet. Da die Gemeinde Wandlitz bisher kein eigenes Wappen hat und nicht alle Ortsteile über ein eigenes Wappen verfügen, wurde auf diese Darstellung verzichtet. Das Amtsblatt wird insgesamt in einer Auflagenhöhe von 10.000 Exemplaren und mindestens 10- mal jährlich erscheinen. Gesetzliche Grundlagen § 35 Abs. 1 GO i.V.m. § 49 Abs. 4 GO und § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen:nein
Beschluss:
Anlagen:
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