Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen dem Amt Biesenthal und der Gemeinde Wandlitz ein öffentlich-
rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen –
Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03- nach § 9 Abs. 2 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
14.03.2005 - Ortsbeirat Klosterfelde
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen dem Amt Biesenthal und der Gemeinde Wandlitz ein öffentlich-
rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen –
Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03- nach § 9 Abs. 2 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Der Ortsbeirat Klosterfelde stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
14.03.2005 - Ortsbeirat Prenden
Ö 7 - abgelehnt
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen dem Amt Biesenthal und der Gemeinde Wandlitz ein öffentlich-
rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen –
Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03- nach § 9 Abs. 2 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Der Ortsbeirat Prenden stimmt dem Beschlussvorschlag nicht
zu.
14.03.2005 - Ortsbeirat Schönwalde
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen dem Amt Biesenthal und der Gemeinde Wandlitz ein öffentlich-
rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen –
Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03- nach § 9 Abs. 2 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Der Ortsbeirat Schönwalde stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag einstimmig zu.
14.03.2005 - Ortsbeirat Stolzenhagen
Ö 7 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen dem Amt Biesenthal und der Gemeinde Wandlitz ein öffentlich-
rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen –
Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03- nach § 9 Abs. 2 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Es sollte geprüft werden ob ein Flächenrücktausch möglich
ist.
Zustimmung mit diesem Vorbehalt.
14.03.2005 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
Ö 9 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen dem Amt Biesenthal und der Gemeinde Wandlitz ein öffentlich-
rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen –
Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03- nach § 9 Abs. 2 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Der Ortsbeirat Zerpenschleuse stimmt mit geändertem
Beschlussvorschlag zu.
Prüfung eventuell entgehende Grundsteuer A und B ( erhöhte
Beiträge der Gemeinde jetzt und danach).
15.03.2005 - Ortsbeirat Lanke
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen dem Amt Biesenthal und der Gemeinde Wandlitz ein öffentlich-
rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen –
Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03- nach § 9 Abs. 2 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Der Ortsbeirat Lanke stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag
zu.
15.03.2005 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen dem Amt Biesenthal und der Gemeinde Wandlitz ein öffentlich-
rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen –
Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03- nach § 9 Abs. 2 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
21.03.2005 - Ortsbeirat Schönerlinde
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen dem Amt Biesenthal und der Gemeinde Wandlitz ein öffentlich-
rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen –
Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03- nach § 9 Abs. 2 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Der Ortsbeirat Schönerlinde stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
22.03.2005 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen dem Amt Biesenthal und der Gemeinde Wandlitz ein öffentlich-
rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen –
Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03- nach § 9 Abs. 2 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:6
Ablehnung:
Enthaltung:
04.04.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen dem Amt Biesenthal und der Gemeinde Wandlitz ein öffentlich-
rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen –
Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03- nach § 9 Abs. 2 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
14.04.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
dass zwischen dem Amt Biesenthal und der Gemeinde Wandlitz ein öffentlich-
rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen –
Aufhebung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03- nach § 9 Abs. 2 der
Gemeindeordnung abgeschlossen wird.
Verkauf des Grundstücks in Stolzenhagen, Seepromenade 9, Flur 3, Flurstück 96 an den Nutzungsberechtigten gem. § 68 Sachenrechtsbereinigungsgesetz zum hälftigen Verkehrswert