DieGemeindevertretungfasstdenGrundsatzbeschlusszur zukünftig ausschließ-lichen Verwendung von LED-Leuchtmitteln in allen Straßen-/ Gehwegbeleuchtungs-anlagen. Dies gilt für neu zu errichtende Anlagen ebenso wie für die Sanierung/ Ersatz von Bestandsanlagen bzw. sukzessive zum Zweck der Energieeinsparung.
In Abhängigkeit von der jeweils konkreten Ausführungsplanung der Einzelprojekte und des Haushaltes.
22.01.2015 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
DieGemeindevertretungfasstdenGrundsatzbeschlusszur zukünftig ausschließ-lichen Verwendung von LED-Leuchtmitteln in allen Straßen-/ Gehwegbeleuchtungs-anlagen. Dies gilt für neu zu errichtende Anlagen ebenso wie für die Sanierung/ Ersatz von Bestandsanlagen bzw. sukzessive zum Zweck der Energieeinsparung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
27.01.2015 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
DieGemeindevertretungfasstdenGrundsatzbeschlusszur zukünftig ausschließ-lichen Verwendung von LED-Leuchtmitteln in allen Straßen-/ Gehwegbeleuchtungs-anlagen. Dies gilt für neu zu errichtende Anlagen ebenso wie für die Sanierung/ Ersatz von Bestandsanlagen bzw. sukzessive zum Zweck der Energieeinsparung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6
Ablehnung: 1
Enthaltung:.
09.02.2015 - A1 Hauptausschuss
Ö 19 - geändert beschlossen
Beschluss:
DieGemeindevertretungfasstdenGrundsatzbeschlusszur zukünftig ausschließ-lichen Verwendung von LED-Leuchtmitteln in allen Straßen-/ Gehwegbeleuchtungs-anlagen. Dies gilt für neu zu errichtende Anlagen ebenso wie für die Sanierung/ Ersatz von Bestandsanlagen bzw. sukzessive zum Zweck der Energieeinsparung.
In Abhängigkeit von der jeweils konkretenAusführungsplanung der Einzelprojekte und des Haushaltes.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
19.02.2015 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
DieGemeindevertretungfasstdenGrundsatzbeschlusszur zukünftig ausschließlichen Verwendung von LED-Leuchtmitteln in allen Straßen-/ Gehwegbeleuchtungsanlagen. Dies gilt für neu zu errichtende Anlagen ebenso wie für die Sanierung/ Ersatz von Bestandsanlagen bzw. sukzessive zum Zweck der Energieeinsparung.
In Abhängigkeit von der jeweils konkreten Ausführungsplanung der Einzelprojekte und des Haushaltes.